Utting, 13.09.2024 (lifePR) – Für den Erbschein fallen Gebühren an sowie für die eidesstattliche Versicherung. Wie hoch sie sind, richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Den müssen Erben ermitteln. Die Gerichte stellen dazu in der Regel ein Formular zur Verfügung, damit Antragsteller ein Nachlassverzeichnis erstellen können. Ein Vordruck ist oft auf der Homepage des jeweiligen Amtsgerichts zu finden.
Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Ein Nachlassverzeichnis ist die Auflistung des Nachlasses mit allem, was dazu gehört: Bargeld, Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kunstgegenstände, Grundbesitz, eine Immobile, sonstiges Vermögen wie Patente, ein Boot, Fahrzeuge. Auch Schulden und Verpflichtungen gehören dazu.
Bei der Ermittlung geht es nicht darum, genau auf den Cent alle Werte aufzulisten, das betrifft vor allem Werte wie eine Immobilie oder Sachgüter wie Schmuck oder Teppiche. Eine realistische Schätzung ist erforderlich. Bei Immobilien können sich Antragsteller beispielsweise auf Bodenrichtwerte der Stadt oder Kommune beziehen. Gerade die Schätzung des Nachlasswerts ist für Erben oft eine Überforderung. Auch hier kann ein Notar weiterhelfen.
Tipp: Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie die Erbschaftsteuer im Blick behalten. Hierbei hilft Ihnen der Erbschaftssteuer-Rechner von biallo.de.
So werden die Gebühren für den Erbschein berechnet
Am Nachlasswert berechnet sich die Gebühr für den Erbschein. Schulden werden vom Nachlasswert abgezogen. Es fallen Kosten an für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung. Diese kostet genauso viel wie der Erbschein. Die Kosten sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3) festgelegt. Es gilt die Tabelle B. Zu den Kosten für die eidesstattliche Versicherung ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen, wenn ein Notar den Erbschein beantragt. Sie können auch einen Gebührenrechner nutzen, den Link finden Sie am Ende des Textes.
Tipp: Es gehört beinahe schon zur alltäglichen Regel, dass sich Erben um die besten Stücke vom Nachlasskuchen streiten. Daher tut es dringend Not, dass man als Erblasser oder Erblasserin noch zu Lebzeiten ein Machtwort spricht – oder besser noch – schreibt. Wie dabei Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft helfen können, erfahren Sie im Ratgeber "Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung: Erbe und letzten Willen schützen" auf biallo.de.
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