Einkommensgrenzen und Gestaltungsmöglichkeiten
Utting, 07.07.2026 (lifePR) – Die Familienversicherung kommt nur dann in Frage, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen der mitversicherten Person ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet. Für 2026 gelten: Generelle Grenze: 565 Euro Geringfügig Beschäftigte (Minijob): 603 Euro Liegen die Einkünfte über diesen Grenzen, geht der Gesetzgeber von fehlendem Schutzbedürfnis aus. Die Familienversicherung kommt dann nicht […]