Keine Haftung für Auszahlung nach Enkeltrick

Düsseldorf, 19.02.2025 (lifePR) – Eine Bank, die einem älteren Kunden höhere Geldbeträge bar auszahlt, haftet nicht, wenn der Mann dem sogenannten Enkeltrick zum Opfer gefallen ist. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des des Oberlandesgerichts Nürnberg, wonach dies umso mehr gilt, wenn sie den Kunden noch gewarnt hat, dieser die Abhebungen aber plausibel begründete (Az.: 14 U 2275/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Nürnberg .

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