München / Berlin, 20.01.2025 (lifePR) – Für die Frauen war der Bruch der Arme häufig mit großen Schmerzen, operativen Eingriffen und psychischen Belastungen verbunden. Betroffene Frauen haben aber sehr gute Aussichten, Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Dies belegen zahlreiche Urteile, die CLLB Rechtsanwälte an Land- und Oberlandesgerichten erstritten haben.
Zum Hintergrund: Materialfehler bei Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnten dazu führen, dass die Seitenarme der Spirale brechen. Ende 2019 gab das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine entsprechende Warnmeldung heraus und ein Rückruf für betroffenen Chargen folgte.
Für zahlreiche Frauen, denen bereits eine fehlerhafte Kupferspirale eingesetzt worden war, kamen Warnung und Rückruf allerdings zu spät. Hier kam es tatsächlich zum Bruch der Seitenarme, die oftmals operativ entfernt werden mussten. „Für die Frauen war das häufig mit großen körperlichen Schmerzen und auch mit psychischen Belastungen verbunden. Das lässt sich durch ein Schmerzengeld zwar nicht wieder gutmachen, aber immerhin kann es eine Genugtuung für die betroffenen Frauen sein, wenn der Hersteller Schmerzensgeld zahlen muss“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte.
Dass der Hersteller für die fehlerhaften Chargen zu haften hat, belegen mehrere Urteile, welche die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. Unter anderem die Landgerichte Berlin, München I, München II, Mainz, Lüneburg, Mannheim, Siegen, Hamburg, Limburg, Augsburg, Offenburg, Halle, Aachen, Duisburg, Würzburg, Mosbach, Darmstadt, Landau, Dresden, Wuppertal und Naumburg verurteilten den Hersteller wegen gebrochener Kupferspiralen.
Aktuell liegt das Schmerzengeld zwischen 5.000 und 7.500 Euro. Auch die Oberlandesgerichte München und Naumburg sowie das Kammergericht Berlin haben die Haftung von Eurogine bestätigt. Ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin, das einer betroffenen Frau Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen hat, ist damit rechtskräftig.
Die Rechtsprechung zeigt damit eindeutig, dass Eurogine sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann und auf Schmerzensgeld sowie für kausale zukünftige Schäden haftet.
Betroffene Frauen haben daher sehr gute Chancen, Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Dabei greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises. Das bedeutet, dass nicht die Frau darlegen muss, dass der Arm der Spirale aufgrund eines Fabrikationsfehlers gebrochen ist, sondern der Hersteller in der Beweispflicht ist. Somit muss Eurogine nachweisen, dass der Bruch nicht aufgrund des Materialfehlers erfolgt ist. „Da ein Bruch der Spirale gemäß den medizinischen Fachbögen kein immanentes Risiko ist, dürfte dies nur schwer möglich sein. Vor diesem Hintergrund kann auch eine außergerichtliche Lösung angestrebt werden“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve.
Wichtig ist aber, dass betroffene Frauen mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Denn es greift grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist. „Da die Frauen jedoch oft nicht oder unzureichend informiert waren, kann auch eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist greifen. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, welcher betroffenen Frauen für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung steht.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/