Utting, 23.12.2025 (lifePR) – Haben Sie Erspartes oder geerbtes Vermögen bei unterschiedlichen Banken angelegt, müssen Sie jedem Geldinstitut einen separaten Freistellungsauftrag erteilen, um Kapitaleinkünfte sofort von der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zu befreien. Vor dem Jahresende sollten sie rechtzeitig prüfen, ob die Höhe Ihrer Freistellungsaufträge noch passt, um den Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Verheiratete) optimal zu nutzen. Sonst zahlen Sie womöglich unnötig Kapitalertragsteuer, die Sie erst im nächsten Jahr über die Steuererklärung mühsam zurückholen können.
Wenn Sie bei mehreren Banken Wertpapierdepots führen, kann es vorkommen, dass Sie mit dem Depot A Gewinne und mit dem Depot B Verluste erzielt haben. Die Banken wissen aber nichts voneinander. Fehlbeträge bei der Bank A können Sie deshalb nicht automatisch mit Gewinnen bei der Bank B verrechnen lassen, um weniger Kapitalertragsteuer auf Ihre Gewinne zahlen zu müssen. Das geht nur, wenn Sie bei Bank B bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese reichen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann Abgeltungsteuer zurück, sofern Sie zu viel gezahlt haben.