Utting, 08.11.2024 (lifePR) – Das besondere an einer Schenkung ist, dass die Beschenkten ihren persönlichen Steuerfreibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen können. Der Freibetrag kann also mehrfach ausgeschöpft werden. Gerade beim Übertragen einer Immobilie ist das von großer Bedeutung. Denn so können – wenn Sie als Schenkender oder Schenkende rechtzeitig damit anfangen – große Werte steuerfrei übertragen werden.
Wenn Sie planen, über eine Schenkung Erbschaftsteuer zu sparen, sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen, der Sie dazu berät, ob eine Schenkung im Einzelfall steuerlich sinnvoll ist. Wichtig ist festzustellen, ob Sie in der Vergangenheit vielleicht schon mal Vermögenswerte an Nachkommen übertragen haben, bei denen die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.
Freibeträge Schenkungssteuer – so nutzen Sie diese geschickt
Wer rechtzeitig damit anfängt und alle zehn Jahre den Freibetrag ausschöpft, kann eine Immobilie steuerfrei übertragen. Wenn Sie zum Beispiel am 1. Januar 2025 Ihrem Kind 400.000 Euro schenken, beziehungsweise als Immobilienwert übertragen, können Sie das am 1. Januar 2035 erneut tun, ohne dass Schenkungssteuer dafür anfällt, denn der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro (siehe Tabelle oben). Die Übertragung muss dann je nach Wert der Immobilie in Etappen erfolgen, vielleicht sind zwei, drei Etappen über 20 oder 30 Jahre nötig. Sie können sich dann selbst ausrechnen, wie früh Sie damit anfangen müssen. Sind mehrere Immobilien zu übertragen, ist es erst recht sinnvoll, frühzeitig damit zu beginnen.
Tipp: Wenn Sie überlegen, wann der richtige Zeitpunkt ist, um mit der Immobilienübertragung zu beginnen, berücksichtigen Sie dabei, dass ein Kind jeweils 400.000 Euro steuerfrei von jedem Elternteil geschenkt bekommen kann. Je nach Besitzverhältnissen können also 800.000 Euro auf einmal verschenkt werden. Berechnen Sie die Höhe der Schenkungssteuer in Ihrem individuellen Fall mit dem Rechner auf biallo.de.
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