Utting, 10.09.2024 (lifePR) – In der Regel benötigen Sie einen Erbschein dann, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie rechtmäßige Erbin oder rechtmäßiger Erbe sind und wenn es kein anderes Dokument gibt, das dies zweifelsfrei belegt. Als Erbe ausweisen müssen Sie sich, wenn Sie als Rechtsnachfolger des oder der Verstorbenen agieren wollen. Das kann erforderlich sein gegenüber Banken, Behörden, Vertragspartnern wie Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen und vor allem beim Erbe einer Immobilie, das eine Grundbuchänderung nach sich zieht. Ein Beispiel aus dem praktischen Leben: Ihr Vater ist verstorben und Sie wollen seinen Mietvertrag und seine Versicherungsverträge kündigen und auf sein Bankkonto zugreifen, um die Bestattung zu bezahlen. In diesen Fällen müssen Sie sich in der Regel als Erbin oder Erbe ausweisen. Das können Sie mit einem Erbschein machen.
Erbschein beim Grundbuchamt
Am wichtigsten ist der Erbschein, wenn Sie eine Immobilie erben. Dabei geht es um große Vermögenswerte. Sie müssen zweifelsfrei belegen, dass Sie Erbe sind und dass eine Immobilie oder auch ein Grundstück auf Ihren Namen umgeschrieben werden darf.
Tipp: In allen genannten Fällen können möglicherweise alternative Dokumente den Erbschein ersetzen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://biallo.link/m0fe59vd/