Berlin, 19.08.2024 (PresseBox) – Unscharf verwendet und häufig vermischt: Patientenverfügung, Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht und das Ehegattenvertretungsrecht sind alles rechtliche Instrumente, die dazu dienen, die medizinische Behandlung und Entscheidungsfindung für einen Patienten zu regeln, der selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.
Checkliste: Die Unterschiede zwischen Vollmachten und Verfügungen auf einen Blick
Vollmachten und Verfügungen regeln die medizinische Behandlung und Entscheidungsfindung für einen Patienten, die dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Sie unterscheiden sich in Umfang, Anwendungsbereich und den rechtlichen Anforderungen für ihre Gültigkeit.
Weitere Infos unter: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Welche Unterschiede Sie kennen sollten (ecovis.com)