Augsburg, 20.02.2025 (lifePR) – Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es für Anleger in Investmentfonds eine besondere steuerliche Regelung: die Vorabpauschale. Sie betrifft insbesondere Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. Doch was bedeutet das konkret für Anleger?
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch nicht ausgeschüttete Erträge von Fonds anteilig besteuert werden. Sie wird einmal jährlich berechnet und fällt nur an, wenn der Fonds Gewinne erzielt hat.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn und einem gesetzlich festgelegten Basiszins. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 2,29 %. Falls ein Fonds in einem Jahr keine oder nur geringe Gewinne erwirtschaftet, kann die Pauschale entsprechend niedriger ausfallen oder sogar entfallen.
Was bedeutet das für Anleger?
- Thesaurierende Fonds betroffen: Die Vorabpauschale greift vor allem bei Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten.
- Automatische Abführung: Banken ziehen die Steuer in der Regel automatisch ab, sodass Anleger sich nicht selbst darum kümmern müssen.
- Freistellungsauftrag nutzen: Wer einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, kann die Belastung durch die Vorabpauschale möglicherweise reduzieren.
Fazit
Die Vorabpauschale sorgt für eine gerechtere Besteuerung von Fondsgewinnen, erfordert aber auch Aufmerksamkeit seitens der Anleger. Wer sich frühzeitig informiert, kann Steuervorteile bestmöglich nutzen.