Nürnberg, 15.07.2024 (lifePR) – Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Versicherte in der Regel erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Zudem müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten belegt sein. „Wer aufgrund von Krankheit nur noch ein Restleistungsvermögen von weniger als drei Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt hat, erhält die volle EM-Rente“, erklärt die uniVersa Versicherung. Wer noch drei bis sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe EM-Rente. Darüber hinaus besteht kein Rentenanspruch. Im Jahr 2022 gab es nach einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung 338.014 Anträge auf EM-Rente, von denen mit 172.832 nur knapp die Hälfte bewilligt wurde. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag lag nach Abzug von Sozialabgaben bei 950 Euro netto pro Monat vor Steuern. „In den meisten Fällen reicht dies nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und die laufenden Ausgaben zu begleichen“, so die uniVersa. Private Vorsorge ist deshalb wichtig. Die beste Arbeitskraftabsicherung bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann von der Höhe und Laufzeit her individuell gestaltet werden und wird gewährt, wenn man seinen Beruf zu mehr als der Hälfte nicht mehr ausüben kann. Gute Verträge lassen sich zudem über Nachversicherungsgarantien lebensbegleitend ausbauen, etwa bei gestiegenem Einkommen oder bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb oder Wechsel in die Selbstständigkeit.