Stuttgart, 22.05.2024 (lifePR) – Der Beschluss zur Einführung des Mindestlohns jährt sich 2024 zum zehnten Mal. Die vom Gesetzgeber eingerichtete unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertreter*innen der Sozialpartner sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft, hatte zuletzt im Juni 2023 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde in diesem Jahr und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 beschlossen.
Zuvor war 2021 eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro per Gesetz durch den Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgelegt worden. Etwaige weitere Erhöhungsschritte würden im Anschluss von der unabhängigen Mindestlohnkommission befunden. Dass sich Bundeskanzler Olaf Scholz nun öffentlich für die Erhöhung des Mindestlohns auf 14 und im nächsten Schritt auf 15 Euro ausspricht, sieht Südwesttextil als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie kritisch. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die Mindestlohnkommission ist mit einer Gesamtabwägung der Höhe des Mindestlohns beauftragt, die neben dem Mindestschutz von Arbeitnehmenden auch faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen sowie die Gefährdung von Beschäftigung berücksichtigen soll. Die Unabhängigkeit dieser Abwägung und die gesetzlich festgelegte Struktur sollten nicht beeinflusst und die Tarifautonomie nicht gefährdet werden.“