Toronto, ON, 15.02.2024 (PresseBox) –
- Ihre Stimme ist wichtig, unabhängig davon, wie viele Stimmen Sie haben.
- Das Board of Directors von LUR empfiehlt den Aktionären einstimmig, FÜR den Beschluss zum Arrangement zu stimmen.
Latitude Uranium Inc. ("Latitude Uranium", "LUR" oder das "Unternehmen") (CSE: LUR, OTCQB: LURAF, FRA: EI1) – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/latitude-uranium-inc/ – freut sich bekannt zu geben, dass das führende unabhängige Beratungsunternehmen Institutional Shareholder Services Inc. ("ISS") den Aktionären von Latitude Uranium ("Aktionäre") empfiehlt, bei der bevorstehenden außerordentlichen Aktionärsversammlung (die "Versammlung"), die am Dienstag, dem 27. Februar 2024 um 10:00 Uhr (Toronto-Zeit) stattfinden wird, für den Beschluss (der "Beschluss zum Arrangement") zu stimmen, um das zuvor angekündigte Arrangement (das "Arrangement") zwischen dem Unternehmen und ATHA Energy Corp. ("ATHA") zu genehmigen.
John Jentz, Chief Executive Officer von Latitude Uranium, kommentierte: "Wir freuen uns, dass ISS die einstimmige Empfehlung des Board of Directors unterstützt, dass die Aktionäre FÜR den Beschluss des Arrangements stimmen sollen. Wir freuen uns auf den Abschluss des Arrangements und ermutigen alle LUR-Aktionäre, den Empfehlungen von ISS und dem Board of Directors von LUR zu folgen und FÜR den Arrangement-Beschluss zu stimmen."
In seinem Bericht kommentierte ISS unter anderem, dass "der Preis für die Fusion einen Aufschlag von etwa 56,1 Prozent auf den Aktienkurs des Unternehmens am Tag unmittelbar vor der Ankündigung darstellt. Die strategische Begründung für die Transaktion ist sinnvoll, da das fusionierte Unternehmen voraussichtlich von einem verbesserten Kapitalmarktprofil, einer vielfältigeren Vermögensbasis, einem etablierten Führungsteam und einem gemeinsamen Board profitieren wird und gleichzeitig ausreichend finanziert ist, um die kurzfristigen Explorationsziele zu erreichen."
Heute abstimmen
Die Aktionäre werden daran erinnert, dass die Frist für die Stimmabgabe bald abläuft. Die Aktionäre müssen ihre Vollmachten einreichen vor 10:00 Uhr (Torontoer Zeit) am Freitag, 23. Februar 2024.
Das Board of Directors von Latitude Uranium empfiehlt den Aktionären, FÜR den Beschluss zum Arrangement zu stimmen.
IHRE STIMME IST WICHTIG – BITTE WÄHLEN SIE HEUTE
Details zur Sondersitzung
Die Versammlung wird online unter meetnow.global/MPUJSW6 am 27. Februar 2024 um 10:00 Uhr (Toronto-Zeit) stattfinden. Aktionäre, die am 22. Januar 2024 eingetragen waren, sind bei der Versammlung stimmberechtigt.
Bitte besuchen Sie die Seite der außerordentlichen Versammlung auf unserer Website, wo Sie alle Einzelheiten und Links zu allen relevanten Dokumenten im Vorfeld der Versammlung unter https://latitudeuranium.com/investors/special-meeting/ finden.
Fragen & Abstimmungen
Wenn Sie Fragen zu den Themen der Versammlung haben oder Unterstützung bei der Stimmabgabe benötigen, wenden Sie sich bitte an den Bevollmächtigten von Latitude Uranium, Laurel Hill Advisory Group, unter folgender Adresse:
Laurel Hill Beratungsgruppe
Gebührenfrei: 1-877-452-7184 (für Aktionäre in Nordamerika)
International: +1-416-304-0211 (für Aktionäre außerhalb Kanadas und der USA))
E-Mail: assistance@laurelhill.com
Über Latitude Uranium Inc.
Latitude Uranium erkundet und entwickelt zwei Uranprojekte in Kanada. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Erweiterung der Ressourcenbasis bei Angilak, das zu den hochgradigsten Uranlagerstätten der Welt außerhalb des Athabasca-Gebietes zählt. Darüber hinaus treiben wir das CMB-Projekt voran, das im produktiven Central Mineral Belt in Zentral-Labrador neben der Lagerstätte Michelin liegt und zahlreiche Vorkommen von Uran, Kupfer und potenziellen IOCG-artigen Mineralisierungen aufweist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Latitude Uranium Inc.
John Jentz
CEO
jjentz@latitudeuranium.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Weder die CSE noch ihre Marktregulierungsbehörde (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der CSE) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.
Keines der Wertpapiere, die im Rahmen der Transaktionen ausgegeben werden sollen, wurde oder wird gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S. Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert, und alle Wertpapiere, die im Rahmen der Transaktionen ausgegeben werden, werden voraussichtlich im Vertrauen auf verfügbare Ausnahmen von diesen Registrierungsanforderungen gemäß Abschnitt 3(a)(10) des U.S. Securities Act und den geltenden Ausnahmen der Wertpapiergesetze der Bundesstaaten ausgegeben. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
Vorsichtige Erklärung in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen
Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "budgetiert", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "erwartet" oder "erwartet nicht" oder "glaubt" oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen identifiziert werden oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden ergriffen", "auftreten" oder "erreicht werden". Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen können sich auf das Arrangement, die Versammlung und den laufenden Geschäftsplan, die Exploration und das Arbeitsprogramm des Unternehmens beziehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen, die zwar von der Geschäftsleitung von Latitude Uranium zum gegebenen Zeitpunkt als vernünftig erachtet werden, jedoch naturgemäß geschäftlichen, marktbezogenen und wirtschaftlichen Risiken, Ungewissheiten und Eventualitäten unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zu diesen Annahmen gehören unter anderem Annahmen bezüglich des Abschlusses des Arrangements, einschließlich des Erhalts der erforderlichen Genehmigungen der Aktionäre, der Aufsichtsbehörden, der Gerichte und der Börsen, der Fähigkeit von Latitude Uranium und ATHA, die anderen Bedingungen für den Abschluss des Arrangements rechtzeitig zu erfüllen, andere Erwartungen und Annahmen bezüglich des Arrangements sowie die Annahme, dass sich die allgemeinen geschäftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich nachteilig verändern werden. Obwohl Latitude Uranium versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen.
Solche Aussagen stellen die gegenwärtigen Ansichten von Latitude Uranium in Bezug auf zukünftige Ereignisse dar und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von Latitude Uranium als vernünftig erachtet werden, jedoch von Natur aus erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Risiken, Unwägbarkeiten und Unsicherheiten unterliegen. Zu den Risiken und Unwägbarkeiten gehören unter anderem die folgenden: die Unfähigkeit von Latitude Uranium und ATHA, das Arrangement abzuschließen, eine wesentliche nachteilige Änderung des Zeitplans für den Abschluss des Arrangements und der Bedingungen, zu denen das Arrangement abgeschlossen wird; die Unfähigkeit, alle Bedingungen für den Abschluss des Arrangements gemäß der Arrangement-Vereinbarung zu erfüllen oder auf sie zu verzichten; die Tatsache, dass die Aktionäre von Latitude oder ATHA dem Arrangement nicht zustimmen; die Tatsache, dass die CSE dem Arrangement und allen damit verbundenen erforderlichen Angelegenheiten nicht zustimmt; die Tatsache, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, die aus dem Arrangement erwarteten Vorteile zu realisieren, und der Zeitplan für die Realisierung dieser Vorteile; unvorhergesehene Änderungen des Marktpreises für Latitude-Aktien und/oder ATHA-Aktien; Änderungen der aktuellen und zukünftigen Geschäftspläne von Latitude Uranium und/oder ATHA und der dazu verfügbaren strategischen Alternativen; die Behandlung des Arrangements gemäß den geltenden Wettbewerbsgesetzen und dem Investment Canada Act; behördliche Entscheidungen und Verzögerungen; jegliche Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens und die Fähigkeit, die Projekte des Unternehmens voranzutreiben; die Bedingungen an den Aktienmärkten im Allgemeinen; die Nachfrage, das Angebot und die Preise für Uran; und die allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen in Kanada und anderen Ländern, in denen die betreffende Partei Geschäfte tätigt. Andere Faktoren, die solche zukunftsgerichteten Informationen wesentlich beeinflussen könnten, sind in den Risikofaktoren in Latitude Uraniums jüngstem Jahresinformationsblatt, dem Rundschreiben und anderen Einreichungen bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden beschrieben, die unter LURs Profil auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Latitude Uranium verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.