Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Berlin, 10.01.2025 (PresseBox) – Der Marburger Bund hatte im Dezember vergangenen Jahres angekündigt, die kommunalen Krankenhäuser ab dem 15. Januar bestreiken zu wollen. Gleichwohl hatten sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund am 7. und 8. Januar zu neuerlichen Gesprächen in Berlin getroffen. Obwohl auch diesmal keine Einigung erzielt werden konnte, scheint der Marburger Bund von seiner Totalblockade abzurücken.

Seit unserer letzten Verhandlungsrunde sind einige gesetzliche Regelungen für die kommunalen Kliniken konkretisiert worden, sodass wir nun präziser kalkulieren können, welche finanziellen Belastungen einer Tarifeinigung für die kommunalen Krankenhäuser verkraftbar wäre. Auf dieser Grundlage haben wir noch einmal die finanziellen Rahmenbedingungen dieser Tarifverhandlungen geprüft“, erläutert Dirk Köcher, Verhandlungsführer auf Seiten der VKA, die Hintergründe der erst vor wenigen Tagen vereinbarten Verhandlungsrunde. „Wir waren mit der großen Zuversicht in die Gespräche gestartet, auf dieser Grundlage noch vor dem 15. Januar eine Tarifeinigung erzielen zu können, obwohl auch vor dem neuen gesetzlichen Finanzierungsrahmen klar war, dass das vom Marburger Bund geforderte Plus von rund 20 Prozent nicht ansatzweise realisierbar ist.

In den Verhandlungen wurden neben denkbaren Entgelterhöhungen auch weitere Themen des Tarifkonflikts diskutiert und Einigungskorridore skizziert. Eine Einigung ist gleichwohl noch nicht gelungen. „Unser Eindruck ist, dass auch von Seiten der Ärztegewerkschaft nun endlich Bewegung in die Verhandlungen kommt“, fasst Köcher seine Eindrücke aus der neuerlichen Gesprächsrunde zusammen. „Am Ende ist auch dem Marburger Bund klar, dass bei einem Streik alle Seiten nur verlieren können. Die Hauptleidtragenden einer solchen Arbeitskampfmaßnahme sind und bleiben die Patientinnen und Patienten, wenn Operationen verschoben und Behandlungstermine vertagt werden müssen.“

Die VKA ist bereit, konstruktive Gespräche auch kurzfristig fortzusetzen, so der VKA-Verhandlungsführer.

Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Berlin, 15.11.2024 (PresseBox) – 5,5 Prozent Gehaltsplus, die Erhöhung des Nachtzuschlags von 15 auf 20 Prozent sowie 500 Euro steuerfreie Einmalzahlung bei einer Laufzeit von 30 Monaten: Mit diesem Paket ist die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) in der fünften Verhandlungsrunde auf die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zugegangen. Der Marburger Bund beharrt indes auf seinen Maximalforderungen und ist nicht bereit, über dieses Angebot der VKA zu verhandeln.

Dass der Marburger Bund auf seinen Maximalforderungen beharrt, ist in Anbetracht der historisch schwierigen finanziellen Lage der kommunalen Krankenhäuser nicht nachvollziehbar und lässt uns ratlos zurück“, fasst Dirk Köcher, Verhandlungsführer der VKA und Kaufmännischer Direktor des Städtischen Klinikums Dresden, zusammen. Trotz prekärer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen habe man dem Marburger Bund einen attraktiven Vorschlag unterbreitet. Die angebotene Gehaltssteigerung von 5,5 Prozent liege über dem kürzlich erfolgten Tarifabschluss der Metall- und Elektrobranche von 5,1 Prozent. Auch die zentrale Forderung der Ärztegewerkschaft nach einer Verbesserung der Nachtarbeit habe die VKA aufgegriffen und eine signifikante Erhöhung des Nachtzuschlags vorgeschlagen.

Tarifverhandlungen finden nicht im luftleeren Raum statt: Es steht jetzt schon fest, dass die Krankenhäuser deutschlandweit über den Landesbasisfallwert 2025 maximal 4,41 Prozent mehr Geld erhalten können – dieser Wert kann aber auch niedriger ausfallen“, erläutert Köcher. Es sei aufgrund der steigenden Sozialversicherungsbeiträge in jedem Falle mit harten Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften zu rechnen. Auch die kurzfristigen Verbesserungen, die das geplante Krankenhausreformgesetz für die Kliniken mit sich bringen könne, seien minimal.

Die Situation der Krankenhäuser ist sehr ernst und wird im kommenden Jahr auch nicht besser. 80 Prozent der Häuser schreiben rote Zahlen. Trotzdem haben wir durch den Tarifabschluss des letzten Jahres ein Gehaltsplus von über 8,8 Prozent ermöglicht. Noch im April 2024 wurden die Gehälter um 4 Prozent erhöht, das ist gerade einmal ein gutes halbes Jahr her“, so der VKA-Verhandlungsführer. „Unser primäres Ziel muss es bleiben, die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch für die Zukunft sicherzustellen und die wirtschaftliche Situation der Kliniken nicht noch weiter zu verschlechtern. Davon können und werden wir nicht abweichen – daran bemessen sich natürlich die Grenzen, innerhalb derer wir verhandeln können.

Selbstverständlich haben wir dem Marburger Bund die prekäre Finanzlage der Kliniken von Anfang an transparent dargelegt. Jeder am Verhandlungstisch weiß also, in welchen Rahmenbedingungen wir uns bewegen müssen. Die Blockadehaltung der Ärztegewerkschaft ist deshalb durch nichts zu rechtfertigen“, fasst Köcher die Ergebnisse der fünften Verhandlungsrunde zusammen. „Verhandeln bedeutet, sich aufeinander zuzubewegen. Diese Bereitschaft können wir beim Marburger Bund seit fünf Verhandlungsrunden nicht erkennen. Wir haben auch durch das Angebot gezeigt, dass wir zu einer zügigen Einigung bereit sind. Der Ball liegt jetzt beim Marburger Bund, der sich endlich bewegen muss.

Kurzdarstellung des Angebots der VKA an den Marburger Bund vom 15. November 2024

  1. Wiederinkraftsetzen der durch den Marburger Bund gekündigten Regelungen desTV-Ärzte/VKA mit Wirkung vom 1. Juli 2024.
  2. Entgelterhöhung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA) um 5,5 Prozent in drei Schritten:

–           ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent,

–           ab 1. April 2026 um weitere 2,0 Prozent und

–           ab 1. Dezember 2026 um weitere 1,5 Prozent.

Bereitschaftsdienstentgelte (§ 12 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA), Zuschlag im Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2 Satz 2 TV-Ärzte/VKA) und „Besitzstandszulage Kinder“ (Protokollerklärung zu § 9 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Ärzte/VKA) werden in gleicher Weise wie Tabellenentgelte erhöht.

  1. Steuer- und sozialversicherungsfreierInflationsausgleich für die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern in Höhe von 500 Euro im Dezember 2024. Teilzeitbeschäftigten wird die Zahlung anteilig gezahlt.
  2. Erhöhung desZeitzuschlags für Nachtarbeit (§ 11 Abs, 1 Satz 2 Buchst b TV-Ärzte/VKA) von 15 auf 20 Prozent.
  3. Inkrafttreten des Vertrages mit Wirkung vom 1. Juli 2024 (Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags abweichend ab 1. April 2025). Mindestlaufzeit von 30 Monaten (bis 31. Dezember 2026).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.vka.de

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