Tariftreuegesetz ist Rückschritt in Wirtschaftswende

Stuttgart, 28.07.2025 (lifePR) – Bei der Auftragsvergabe des Bundes soll in Zukunft die Einhaltung von Tarifstandards verpflichtet sein. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll Anfang August im Bundeskabinett beraten werden. Durch Rechtsverordnungen werden aus Branchentarifverträgen abgeleitete Standards festgelegt, deren Einhaltung Unternehmen für die Dauer der Auftragsvergabe ab einem Volumen von 50.000€ nachweisen müssen.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht das Vorhaben im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, die Auftragsvergabe für öffentliche Investitionen zu beschleunigen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Das geplante Gesetz leistet weder einen Beitrag zur funktionierenden Tarifautonomie noch zu einem starken Tarifvertragssystem. Der Nachweis eines Tariftreueversprechens schafft zudem wieder neue bürokratischen Hürden. Das konterkariert das wichtige Vorhaben der Bundesregierung, eine Wirtschaftswende mit beschleunigter Dynamik für das Land und weniger Bürokratiebelastung für die Unternehmen zu bewegen.“

  1. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bewertet das Tariftreuegesetz als Belastung für Wirtschaft und Investitionen.  
  2. Südwesttextil sieht das Vorhaben im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung, die Auftragsvergabe für öffentliche Investitionen zu beschleunigen.
  3. Das geplante Gesetz leistet weder einen Beitrag zur funktionierenden Tarifautonomie noch zu einem starken Tarifvertragssystem.
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