Utting, 07.11.2025 (lifePR) – Eine Richtlinientherapie dauert in der Regel mehrere Monate. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 50 Minuten und Sitzungen finden meist ein bis zweimal die Woche statt. In Frage kommt
- eine Kurzzeittherapie oder
- eine Langzeittherapie
Kurzzeittherapie: Eine Kurzzeittherapie kann nach der psychotherapeutischen Sprechstunde beziehungsweise nach den probatorischen Sitzungen beginnen und umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten: Sie besteht aus zweimal zwölf Behandlungseinheiten – die zweiten zwölf Einheiten kommen in Frage, wenn das erste Stundenkontingent nicht ausgereicht hat. Die überwiegende Mehrheit der Patienten kann mit solchen Kurzzeittherapien erfolgreich behandelt werden. Sollte dies nicht ausreichen, kann die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Die Kurzzeittherapie muss von der Kasse genehmigt werden.
Langzeittherapie: Eine Langzeittherapie kann sich an eine Kurzzeittherapie oder auch an eine Akutbehandlung anschließen. Die Dauer einer Langzeittherapie richtet sich nach dem jeweiligen therapeutischen Verfahren. Eine Langzeittherapie kann über 100 Stunden umfassen. Das ist aber eher selten. Die Kasse genehmigt in der Regel erstmal ein bestimmtes Stundenkontingent, das dann im Laufe der Behandlung nach Bedarf und auf Antrag verlängert werden kann.