Brechen, 15.02.2024 (PresseBox) – Schlote muss in die Verlängerung – die geplante Restrukturierung der Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YN256) der Schlote Holding GmbH kann noch nicht vorgenommen werden, da eine erste Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger mit einer Teilnahmequote von lediglich 14,22 % nicht beschlussfähig war (benötigtes Quorum von mind. 50 %). Schlote lädt daher die Inhaber ihrer 6,75 %-Anleihe zur Teilnahme an einer 2. Anleihegläubigerversammlung (AGV) ein, die voraussichtlich Mitte März 2024 in Harsum in Form einer Präsenzversammlung stattfinden soll. Für die 2. AGV wird ein Quorum von 25 % benötigt, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können.
Schlote befindet sich nach eigenen Angaben in konstruktiven Gesprächen mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. in Bezug auf mögliche Ergänzungsverlangen und Gegenanträge für ein Restrukturierungskonzept. Das Ziel bestehe darin, rechtzeitig vor der 2. AGV eine neue, gemeinsam abgestimmte Tagesordnung zu veröffentlichen. Zunächst hatte Schlote eine gravierende Umstrukturierung ihrer am 21.11.2024 auslaufende Unternehmensanleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YN256) mit einem Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro vorgesehen. So sollte etwa der Gesamtnennbetrag der Anleihe um 50% auf 12,5 Mio. Euro reduziert werden, die Laufzeit um 9 Jahre bis 2033 verlängert und der Zinskupon auf 0% reduziert werden. Die SdK hatte ihrerseits daraufhin bereits mitgeteilt, dass ein solches Restrukturierungskonzept nicht zustimmungsfähig sei.
INFO: Die Einladung zur 2. AGV wird rechtzeitig vorher im Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung veröffentlicht.
Anleihen Finder Redaktion.