Nürnberg, 26.08.2024 (lifePR) – Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei 66 Jahren. Sie erhöht sich schrittweise um zwei Monate pro Jahr. Ab 2031 ist damit ein regulärer Rentenbeginn erst ab 67 Jahren möglich. Immer wieder wird von Experten gefordert, die Altersgrenze an die gestiegene Lebenserwartung anzupassen und etwa auf 69 oder 70 Jahre zu erhöhen. „Private Altersvorsorge- und Berufsunfähigkeitsverträge sind davon nicht betroffen“, erklärt die uniVersa Versicherung. Dennoch hat eine Erhöhung der Regelaltersgrenze auch Auswirkungen auf die getroffene Vorsorge. Läuft zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zum 67. Lebensjahr, entsteht bei einer Verlängerung der Altersgrenze auf 70 Jahre eine neue Versorgungslücke. Einige Anbieter stellen hierfür verbraucherfreundliche Lösungen bereit. So kann etwa bei der uniVersa die Vertragslaufzeit über eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer Rentenreform angepasst werden. Auch private Altersvorsorgeprodukte sind im Laufe der Zeit deutlich flexibler geworden. Hier ist ein vorzeitiger Rentenbeginn meist genauso möglich wie ein späterer Start. Wer trotzdem weiter mit 67 Jahren oder gar früher in Rente gehen möchte, wird weiter mit Abschlägen rechnen müssen. Hier kann eine Anpassung der Sparrate sinnvoll sein, um sich einen zusätzlichen Puffer aufzubauen.