Nürnberg, 14.02.2024 (lifePR) – Der Gesetzgeber hat die Leistungszuschläge für stationäre Pflege zum Jahreswechsel auf bis zu 75 Prozent erhöht. Das sollte eine Erleichterung für Pflegebedürftige bringen. Der Eigenanteil ist dennoch weiter gestiegen. Private Vorsorge bleibt wichtig.
Bei einer Unterbringung im Pflegeheim gibt es seit Jahresbeginn höhere Leistungszuschläge für den pflegebedingten Anteil an den Heimkosten. Beispielsweise werden hiervon jetzt im ersten Jahr 15 Prozent (vorher 5) als Zuschuss übernommen und ab dem vierten Jahr sogar 75 Prozent (vorher 70). Trotzdem stieg nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkrankenkassen der bundesdurchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege im Vergleich zum Vorjahr weiter an. Im ersten Jahr einer Unterbringung im Pflegeheim um 165 Euro auf monatlich 2.576 Euro und auch in der höchsten Stufe des Leistungszuschlages ab dem vierten Jahr um 79 Euro auf durchschnittlich 1.750 Euro pro Monat. „Gründe hierfür sind gestiegene Kosten in allen Bereichen und dass die Leistungszuschläge nur für die reinen Pflegeaufwendungen gewährt werden“, erklärt Michael Kleinlein aus der Leistungsabteilung der uniVersa Krankenversicherung. Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, beides macht den größten Posten beim Eigenanteil aus, müssen weiterhin vollständig vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Wer sich und seine Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall schützen will, sollte über eine private Zusatzversicherung nachdenken. „Diese sollte nicht nur über alle fünf Pflegegrade im Pflegeheim leisten, sondern auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige und ambulante Pflegedienste“, empfiehlt Kleinlein.