Berlin, 13.03.2024 (PresseBox) – Medizinische Fachangestellte in Einrichtungen der ambulanten Versorgung bekommen mehr Geld. Das sieht der seit 1. März 2024 geltende Tarifvertrag vor, auf den sich die Parteien geeinigt haben. Die Erhöhung gilt allerdings nicht für alle Beschäftigten.
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen
Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (MFA) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für MFA verständigt. Dieser sieht eine Erhöhung der Vergütung um 7,4 Prozent vor. Zudem erhöhen sich auch die Ausbildungsvergütungen
- von 920 auf 965 Euro im ersten Ausbildungsjahr,
- von 995 auf 1.045 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und
- von 1.075 auf 1.130 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Sowohl die Auszubildenden als auch die Vollzeitbeschäftigten MFA erhalten zusätzlich eine einmalige Inflationsausgleichsprämie von 500 Euro. Die Teilzeitbeschäftigten erhalten die Inflationsausgleichsprämie anteilig.
Wirkung des Tarifvertrags
„Für die meisten der uns bekannten Arztpraxen ist der Tarifvertragsabschluss allerdings bedeutungslos“, erklärt Gunnar Roloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock. Direkte Wirkung hat der Tarifvertrag nämlich nur dann, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied in den oben genannten Gemeinschaften sind, die den Tarifvertrag schließen. „Dies ist nach unseren Erfahrungen kaum der Fall“, weiß Roloff. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass der Tarifvertrag arbeitsvertraglich zur Anwendung kommt. So sehen beispielsweise Musterarbeitsverträge vor, dass der Tarifvertrag gelten soll. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich daher bei der Erstellung der Arbeitsverträge von Experten unterstützen lassen, um nicht unwissentlich den Tarifvertrag zur Anwendung zu bringen“, empfiehlt Roloff.