München, 16.07.2024 (PresseBox) – .
Unsere Serie zu den SDGs der Vereinten Nationen und ESG-Richtlinien der EU:
Den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen – Sustainable Development Goals (SDGs) – folgt die EU mit einer Reihe an ESG-Richtlinien und Verordnungen für Unternehmen, um für mehr Nachhaltigkeit in der EU zu sorgen. In unserer Serie zu den SDGs auf unserem LinkedIn-Kanal stellen wir Ihnen in den nächsten Wochen die 17 SDGs vor. Hier auf unserem Blog wollen wir Ihnen die daraus in der EU resultierenden ESG-Gesetze näher erläutern. Vorab: Ein ESG-Gesetz gibt es in dem Sinne nicht. Mit dem ESG Legal Framework legt die EU einen gesetzlichen Rahmen für Europa fest, um es nachhaltiger zu gestalten. Dieses Framework beinhaltet Verordnungen und Richtlinien, wie EU Green Deal, CSRD, SFDR, EU-Taxonomie.
Neue CSRD-Richtlinie zwingt Unternehmen zum Umdenken
Nur wenige Unternehmen erkennen die Chancen, die das Thema Nachhaltigkeit im unternehmerischen Bereich bieten kann. Es fehlt daher die strategische Ausrichtung auf nachhaltige Unternehmenspraktiken. Das führt dazu, dass diese Unternehmen besonders anfällig für Risiken sind, die sich beispielsweise aus sozialen Missständen und dem Klimawandel ergeben.
Ein Umbruch steht jedoch bevor: Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist ein Entwurf der EU-Kommission, der die Pflicht von Unternehmen zur Erstellung eines ESG-Reportings ausweitet. Bereits im Jahr 2014 hat die EU die CSR-Richtlinie verabschiedet, nach der neben finanziellen auch nicht-finanzielle Angaben in die Berichterstattung von Unternehmen einbezogen werden müssen.
Die neue Richtlinie vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der bestehenden Verordnung und Richtlinien, verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für große sowie kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen. Neben der Intensivierung der Berichtspflicht sieht die CSRD eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit sowie digitale Dokumentation vor.
Hier erfahren Sie, worum es sich bei der CSRD handelt und ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist.
CSRD: Alles was Sie wissen müssen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und wird perspektivisch die bisherige Non-financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen. Sie verlangt von den berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, -ziele und -maßnahmen, um mehr Transparenz und Verantwortung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaktivitäten dieser Unternehmen zu schaffen. Die CSRD stellt eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen in der EU dar. Schlussendlich geht es um die Förderung des Übergangs zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft, die den Zielen den EU Green Deals entspricht.
Was ist Ziel der CSRD?
Ziel der CSRD ist es, Transparenz und Konsistenz hinsichtlich Nachhaltigkeitsinformationen entlang der finanziellen Wertschöpfungskette zu schaffen. Durch eine Ausweitung der Berichtspflicht und der Inhalte soll schrittweise eine Gleichstellung der finanziellen und nachhaltigen, nicht-finanziellen Kennzahlen hergestellt werden. Die CSRD wird mehr als 140 Nachhaltigkeitsindikatoren (KPIs) umfassen, welche ein Unternehmen zu erheben und offenzulegen hat. Zudem gibt die CSRD vor, dass Kennzahlen in den Lagebericht des Unternehmens übernommen und durch einen Wirtschaftsprüfer betätigt werden müssen.
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Das CSR Umsetzungsgesetz galt bislang nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und Genossenschaften mit mehr als 500 Beschäftigten, deren Bilanzsumme über 20 Mio. Euro liegt oder deren Gewinne sich auf mehr als 40 Mio. Euro jährlich belaufen. Die neue CSRD weitet die Berichtspflicht in mehreren Schritten bis 2029 aus. Dann sind alle nach dem Bilanzrecht an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) von der neuen Berichtspflicht betroffen sowie alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe, auf die zwei der drei folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene zutreffen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. €
- Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. €.
Es gilt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Berichtspflichtige Unternehmen müssen also sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten erfassen als auch die Auswirkungen ihres Betriebs auf diese Aspekte darstellen.
Auch KMU sind indirekt betroffen
Auch KMU, die Geschäftsbeziehungen mit berichtspflichtigen Unternehmen haben, sind indirekt betroffen. Denn berichtspflichtige Unternehmen müssen Auskunft über ihre Lieferanten und Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette geben. Somit ist ein Szenario vorstellbar, in dem von der CSRD-betroffene Unternehmen ihrerseits von ihren Geschäftspartnern die Offenlegung von gewissen Nachhaltigkeitsinformationen fordern werden, um die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Unternehmen, die keine Nachhaltigkeitsdaten liefern, könnten deshalb in den Geschäftsbeziehungen benachteiligt werden.
Außerdem wird die Tatsache, dass die EU Kapitalströme verstärkt in nachhaltige Aktivitäten lenken will, KMU auch bei den Themen Finanzierung und Versicherungen eher früher als später mit der Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen konfrontieren. Eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der CSRD ist somit auch für nicht direkt betroffene Unternehmen empfehlenswert.
Welche Vorteile hat die neue Richtlinie für berichtspflichtige Unternehmen?
Für Unternehmen, die unter die Berichtspflicht fallen, bringt der Mehraufwand auch Vorteile mit sich. Durch transparentere Berichterstattung können sie das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern gewinnen. Zudem sind sie besser gegen Risiken gewappnet, da Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und gemanagt werden müssen, was die finanzielle Stabilität des Unternehmens verbessert.
Um von der CSRD profitieren zu können, sollten Unternehmen sich frühzeitig mit den Anforderungen der Richtlinie auseinandersetzen und Pläne entwickeln, wie sie diese erfüllen können.
Wir bei der DPS|BS unterstützen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN und nehmen Sie in den nächsten Wochen auf unserem LinkedIn-Kanal auf eine Wissensreise rund um SDG mit. Auf unserem Blog informieren wir Sie zu den Richtlinien und Gesetzen, die rund um die Nachhaltigkeitsziele in der EU gelten (werden). Schauen Sie gern regelmäßig rein.