LS telcom AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Lichtenau, 18.06.2024 (PresseBox) – Herr Simon Haindl hat über die LBO Asset Management GmbH, vertreten durch Herrn Matthias Durner, uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 18. Juni 2024 Folgendes mitgeteilt:

„Am 13. Juni 2024 haben wir Ihnen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Herrn Simon Haindl, Deutschland, mittels der LBO Asset Management GmbH zugerechnete Stimmrechtsanteil an der LS telcom AG, im Gewerbegebiet 31 – 33, 77839 Lichtenau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 211164, am 11. Juni 2024 die Schwelle von 10% überschritten hat. Der gesamte Stimmrechtsanteil betrug zum damaligen Stand 18,65% (das entspricht 1.085.000 Stimmrechte).
 
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 43 WpHG Abs. 1 Folgendes mit:
 
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)
a) Der Meldepflichtige strebt mit der Investition ein längerfristiges strategisches Engagement bei der LS telcom AG an, wobei ebenso die Erzielung von Handelsgewinnen ein Beweggrund für die wesentliche Beteiligung darstellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich jedoch um eine reine Finanzanlage handelt; es besteht kein Investment in der selben Branche und wirtschaftliche Interessen stehen im Vordergrund.
 
b) Der Meldepflichtige behält sich vor, innerhalb der nächsten zwölf Monate, weitere Stimmrechte an der Emittentin durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen sollten sich sinnhafte, den Zielen entsprechende Gelegenheiten ergeben.
 
c) Der Meldepflichtige beabsichtigt eine Einflussnahme auf Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen. Hierbei wird der Meldepflichtige in einen engen Dialog mit den Unternehmensorganen der Ls telcom AG treten.
 
d) Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur hinsichtlich des Verhältnisses von Eigen- und Fremdfinanzierung der Ls telcom AG an. Sobald die Voraussetzungen für die Ausschüttung einer Dividende erfüllt sind, wird eine zukünftige Rückkehr zu Dividendenzahlungen erwartet.
 
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Hinsichtlich der Herkunft der Mittel teilt der Meldepflichtige mit, dass der Erwerb der Stimmrechte zu 100% mit Eigenmitteln finanziert wurd

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