Nürnberg, 02.09.2024 (lifePR) –
Beim Tanken verwechselt man im Eifer des Gefechts den Kraftstoff. Wer kommt dann für den Schaden auf?
Das Auto von Markus S. ist kaputtgegangen. Der Nachbar stellt ihm netterweise seinen Zweitwagen zur Verfügung. Normalerweise tankt er bei seinem eigenen Fahrzeug Benzin. Das geliehene Auto ist ein Diesel. An der Tankstelle denkt er nicht mehr daran und betankt das Fahrzeug fälschlicherweise mit Benzin. Zum Glück ist es ihm noch vor der Weiterfahrt aufgefallen und ein möglicher Motorschaden konnte vermieden werden. Der Kraftstoff musste abgepumpt und entsorgt sowie der Tank gereinigt und verschiedene Motorteile gewechselt werden. Rund 1.500 Euro stellte ihm die Werkstatt dafür in Rechnung. Wer kommt für den Schaden auf? „Weder die Kfz-Haftpflichtversicherung noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung leisten hier, da es sich nicht um einen Unfall handelt, sondern um einen Betriebsschaden“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Auch bei der Privat-Haftpflichtversicherung sind derartige Schäden aufgrund der sogenannten Benzinklausel normalerweise ausgeschlossen. „Allerdings gibt es am Markt neuere Angebote, die teilweise Versicherungsschutz bieten“, fügt Bösl hinzu. Zum Beispiel sind beim Best-Tarif der uniVersa Betankungsschäden an geliehenen, gemieteten und gefälligkeitshalber überlassenen Fahrzeugen bis 10.000 Euro mitversichert. „Dies gilt allerdings meist nicht für dauerhaft überlassene Fahrzeuge wie einen Dienstwagen“, so die Schadenexpertin. Autofahrer sollten deshalb ihre Privat-Haftpflichtverträge prüfen, ob und wie hoch Betankungsschäden mitversichert sind.