Nürnberg, 11.01.2024 (lifePR) – Wildschäden sind normalerweise über die Teilkaskoversicherung versichert. Doch in den Versicherungsbedingungen, vor allem in Altverträgen, sind die Regelungen unterschiedlich.
Ein Autofahrer überfuhr auf der Autobahn einen Wolf. Der Fahrer blieb unverletzt, der Schaden am Auto beträgt laut Polizei rund 6.000 Euro. Solche und andere Meldungen über Wildunfälle liest man regelmäßig in der Tageszeitung. Doch wer kommt für den Sachschaden am Auto auf? „Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Normalerweise sind Wildschäden über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Allerdings leisten manche Anbieter und vor allem Alttarife nur für Schäden durch Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, etwa für Rehe und Hasen. „Der Wolf ist dort nicht aufgeführt, ebenso keine Haus-, Nutz- und Federtiere wie Hunde, Schafe oder Vögel“, sagt Bösl. Die Schadenexpertin der uniVersa empfiehlt, in neuere Tarife zu wechseln, die leistungsstärker sind und mittlerweile bei Zusammenstößen mit allen Tieren leisten. Das erleichtere auch die Schadenregulierung, bei der nach einem Zusammenstoß nicht die Tierart nachgewiesen werden muss, so Bösl.