Utting, 25.07.2024 (lifePR) – Je länger eine Beziehung dauert, desto eher rücken auch Themen wie zum Beispiel Kredite in den Fokus – sei es für ein gemeinsames Auto oder sogar eine Immobilie. Doch wer haftet eigentlich wofür und welche Stolperfallen sind zu beachten? Sollte ein Partner den Kredit allein aufnehmen oder beide ihn gemeinsam beantragen? Die beiden Optionen im Überblick:
- Variante 1: Gemeinsamer Kredit
Bei dieser Variante haften Sie beide für den Kredit. Konkret: Zahlen beispielsweise nur Sie die monatlichen Darlehensraten und stellen Sie die Zahlungen ein, muss Ihr Partner oder Ihre Partnerin zahlen. Der Vorteil eines gemeinsamen Kredits: Die Bank bietet Ihnen oft attraktivere Zinskonditionen, weil sie beide Einkommen berücksichtigt und sich an zwei Vertragspartner wenden kann. Voraussetzung ist, dass beide Partner auch über ausreichend verfügbares Einkommen verfügen. Allein wegen günstigerer Konditionen sollten Sie einen gemeinsamen Kredit jedoch nicht einfach abschließen. So muss Ihnen beiden klar sein, dass Sie im Ernstfall für die Zahlungen allein geradestehen. Damit eignet sich diese Variante eher für Paare, bei denen beide in der Lage sind, problemlos die Raten zahlen zu können – und die beide verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen.
- Variante 2: Ein Kreditnehmer
Ob verheiratet oder nicht: Sie müssen nicht zwingend einen Kredit gemeinsam aufnehmen, sondern können dies auch jeder für sich allein tun. Je nach Einkommenssituation kann es allerdings passieren, dass Banken Ihnen keinen Kredit geben. Das wäre beispielsweise beim Immobilienkauf der Fall, wenn das einzelne Einkommen aus deren Sicht nicht ausreicht.
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Insbesondere beim Thema Kreditaufnahme empfiehlt es sich, dass Sie offen miteinander darüber sprechen, mit welcher Lösung Sie sich beide wohlfühlen oder nicht. So wäre beispielsweise Vorsicht angebracht, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin auf einen gemeinsamen Kreditvertrag für eine Anschaffung drängt, die nicht zur gemeinsamen Lebenshaltung zählt. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Banken sich nicht dafür interessieren, ob man dauerhaft zusammenbleibt. Trennen Sie sich, bleibt der gemeinsame Kreditvertrag weiterhin bestehen. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Ist eine vorzeitige Tilgung der Kreditsumme möglich, können Sie den Kreditvertrag auf diesem Weg beenden. Mitunter kann auch eine Umschuldung infrage kommen. Geht dies nicht, kommt je nach Einkommenssituation die so genannte Schuldhaftentlassung infrage. In diesem Fall willigt die Bank ein, den Kredit mit einem der beiden Kreditnehmer fortzuführen. Der andere ist dann nicht mehr Vertragspartei und haftet somit auch nicht mehr für die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Diese Lösung kommt allerdings nur infrage, wenn derjenige, der den Kredit fortführt, die Raten aus Sicht der Bank auch problemlos zahlen kann. Auf diesem Wege können Sie im Fall einer Trennung die mitunter hohe Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, die für das vorzeitige Ablösen eines Immobilienkredits fällig wird.
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