Düsseldorf, 14.02.2024 (lifePR) – Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter künftig keine Einkommenssteuer mehr verlangen. Das hat laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden (Az.: IX R 13/22).
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