Jährlich gehen Millionenbeträge durch Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren

Weiler, 12.11.2025 (lifePR) – Vor Ablauf des Jahres 2025 – 3 Jahre alte Forderungen prüfen. Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2025 verjähren also die Forderungen, die 2022 entstanden sind. Mit Ablauf des 31.12.2025 verjähren alle Forderungen, die in 2022 entstanden sind. Entstanden ist der Anspruch auf den Kaufpreis oder den Werklohn, wenn der Unternehmer seine vertragliche Leistung erbracht hat. Auf eine Rechnungsstellung kommt es nicht an. Unternehmer müssen also rechtzeitig vor dem 31.12.2025 prüfen, ob sie in 2022 Leistungen an Kunden erbracht haben, die noch nicht gezahlt haben, und sich für geeignete Maßnahmen entscheiden.

Wichtig: Mahnungen verhindern die Verjährung von Forderungen nicht! Mahnungen – mündlich oder schriftlich – können die Verjährung niemals verhindern. Zahlt der Kunde nach Erhalt einer Mahnung eine Rate, hat dies jedoch den Vorteil, dass die Verjährung unterbrochen wird ( § 212 BGB ) und ab der Zahlung (Tag genau) erneut 3 Jahre laufen, ohne dass die Forderung verjährt.

Gerichtliches Mahnverfahren: Verjährung von Forderungen hemmen – Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Verjährung durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gehemmt werden kann. Für Forderungen aus dem Jahr 2022 muss dann noch vor Weihnachten 2025 ein Mahnbescheid beantragt werden, der allerdings keine Fehler/Lücken haben darf, damit die zeitnahe Zustellung (u. U. noch Anfang 2026) an den Schuldner gewährleistet ist.

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