Utting, 25.08.2025 (lifePR) – Optimal ist es, wenn die selbstgenutzte Immobilie spätestens mit Renteneintritt entschuldet ist, also der Kredit abbezahlt ist. Aber das gelingt nicht immer. Oft passen das Ende der vereinbarten Zinsbindung und der Renteneintritt nicht zusammen. Dann sind Kreditraten noch in den ersten Rentenjahren zu bezahlen. Sind diese aus dem monatlichen knappen Budget zu bestreiten, kann die Finanzlage als Rentnerin oder Rentner schnell knapp werden. Im ungünstigsten Fall können die Raten gar nicht mehr beglichen werden.
Diesem Szenario können Sie vorbeugen:
- Rücklagen: Bilden Sie rechtzeitig, noch während Ihrer Berufstätigkeit, Rücklagen, um einen Immobilienkredit auch nach Renteneintritt noch tilgen zu können.
- Kapitalzahlung: Erhalten Sie womöglich bei Rentenantritt eine größere Kapitalzahlung, reservieren Sie einen Teil davon für noch fällige Ratenzahlungen und die Tilgung der Restschuld zum Zinsbindungsende. „Vereinbarte Sondertilgungen sollte man nutzen“, rät Thomas Hentschel, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn Kreditzinsen seien in der Regel höher als die Zinsen auf Guthaben. So sei es meist sinnvoller, erst mal Schulden zu tilgen.
- Immobilienverrentung: Überprüfen Sie Ihre Wohn- und Finanzsituation genau. Kommen in den nächsten Jahren größere Reparaturen beziehungsweise Sanierungen auf Sie zu? Ist die Immobilie möglicherweise viel zu groß? Ein Verkauf der Immobilie ist denkbar, wenn Sie nur eine kleine Rente haben. Möglicherweise kommen Sie mit weniger Wohnfläche aus. Eine andere Möglichkeit ist die Immobilienverrentung. Es gibt verschiedene Modelle, bei denen Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben, aber dennoch mehr Kapital zur Verfügung haben. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber „Die fünf Modelle der Immobilienverrentung“ von biallo.de.