Köln, 19.09.2024 (lifePR) – Vollgelaufene Keller, durchnässte Wände, verdreckte Möbel: Das Hochwasser hinterlässt teils unbewohnbare Häuser und Wohnungen. DEVK-Versicherte, die betroffen sind, können ihren Schaden telefonisch melden unter der Rufnummer 0800 4 858-858 – gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Auf www.devk.de/schadenmeldung gibt es auch ein Online-Formular.
Wenn das Hochwasser weg ist
Bei Überflutungsschäden sollten Betroffene, die eine Immobilie besitzen oder zur Miete wohnen, dies unverzüglich ihrer Versicherung mitteilen. Wohngebäude- und Hausratpolice kommen für die Schäden auf, wenn Naturgefahren mit abgesichert sind – also eine Elementarschadenversicherung besteht. Damit sich der Schaden nicht weiter verschlimmert, sollten die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv werden. „Es ist wichtig, das Wasser so bald wie möglich abzupumpen und das Gebäude zu reinigen und zu trocknen“, rät Salima Laux, die bei der DEVK die Abteilung Sach-Schaden leitet. Die Kosten für diese Arbeiten übernimmt die Wohngebäudeversicherung.
Schäden fotografieren und auflisten
Um Wasser und Schlamm zu entfernen, müssen alle beschädigten Möbel und viele weitere Gegenstände erst mal raus. Für die Regulierung ist es hilfreich, wenn die Besitzerinnen und Besitzer höherwertiges Hab und Gut sammeln oder zumindest fotografieren, damit ein Gutachter die Sachen bewerten kann. Auch wenn der Sperrmüll-Berg durch die Aufräumarbeiten immer weiter anwächst, sollten Betroffene zerstörte Gegenstände nicht voreilig abholen lassen. Um schnell eine Entschädigung zu bekommen, ist es hilfreich, der Versicherung eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen vorzulegen. „Je schneller alle erforderlichen Angaben vorliegen“, so Salima Laux, „desto schneller können wir das Geld überweisen.“
Welche Versicherung wofür zahlt
Nur die Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Überschwemmungen. Sie zahlt außerdem für die Folgen von Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Die Police ist meist ein optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die DEVK bietet sie immer an und die Kundinnen und Kunden müssen sie auf Wunsch aktiv abwählen.
Beinhaltet die Hausratpolice Naturgefahren, kommt die Versicherung für alle Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus auf. „Das ist grob gesagt alles, was man bei einem Umzug mitnehmen kann“, so Salima Laux. „Die DEVK erstattet zerstörten Hausrat zum Neuwert.“ Um die Reparatur von Schäden am Gebäude kümmert sich die Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt dafür, dass durchnässte Mauern wieder trocken, Fußböden erneuert und geborstene Fenster ersetzt werden.
Naturgefahren nicht unterschätzen
Die oftmals katastrophalen Folgen einer Überschwemmung würden noch immer unterschätzt, meint die Schadenexpertin: „Häufig werden auch Regionen überflutet, die weitab von großen Gewässern liegen und bislang verschont geblieben sind.“ Denn der Klimawandel sorgt dafür, dass extreme Wetterereignisse immer häufiger und heftiger vorkommen. Wer wissen möchte, wie gefährdet das eigene Zuhause statistisch ist, kann unter www.hochwasser-check.com seine Adresse eingeben und mit einem Klick erfahren, wie wahrscheinlich Schäden sind: durch Starkregen und hohe Wasserstände bei Flüssen.
Weitere Tipps und Informationen finden Sie hier: www.devk.de/naturgefahren