Grenzen für Bargeld, die man kennen sollte

Utting, 25.07.2025 (lifePR) – Sie wollen in einem Nachbarland ein Auto kaufen und bar bezahlen? Dann sollten Sie wissen: Beträge über 10.000 Euro müssen Sie dem Zoll melden. Versäumen Sie das und werden vom Zoll erwischt, kann das für Sie wirklich unangenehm werden. Zumindest dann, wenn Sie in ein Nicht-EU-Land wie beispielsweise der Schweiz fahren oder von dort zu uns kommen. Machen Sie das nicht, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Zwölf Prozent des Betrages fallen bei fahrlässigen Verstößen an, sogar 25 Prozent bei vorsätzlichen.

Zudem kann der Zoll ein sogenanntes Clearing-Verfahren einleiten. Das heißt: Er meldet den Fund auch anderen Behörden wie dem Finanzamt, die dann gemeinsam die Herkunft des Geldes überprüfen. Und solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, wird die gesamte Summe beschlagnahmt. Sollten die Recherchen ergeben, dass eine Steuerschuld besteht, wird der entsprechende Betrag einbehalten. Aber: Innerhalb der EU müssen Sie den Betrag nur auf Nachfrage eines Zollbeamten angeben.

In einigen europäischen Ländern gibt es eine Bargeldobergrenze. Nur bis zu diesem Betrag können Sie Einkäufe mit Münzen oder Scheinen tätigen:

  • Griechenland 500,00 Euro
  • Frankreich 1.000,00 Euro
  • Belgien 3.000,00 Euro
  • Dänemark 20.000 Kronen
  • Tschechien 270.000 Kronen
  • Bulgarien 10.000 Lewa

Zudem hat die EU im Frühjahr letzten Jahres eine allgemeine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ab dem Jahr 2027 beschlossen, um Geldwäsche zu bekämpfen. Dies gilt dann (endlich) auch für uns. Sie betrifft aber nicht Geschäfte zwischen zwei Privatpersonen, wenn etwa ein Nachbar dem anderen sein Auto verkauft. Jedes EU-Land kann auch niedrigere Grenzen gesetzlich einführen.

Bislang gibt es nur die Regelung, dass man sich bei Zahlungen über 10.000 Euro ausweisen muss und nachweisen, woher das Geld stammt. Auch der Händler ist verpflichtet, diese Angaben aufzuzeichnen und aufzubewahren.

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