Bonn, 28.11.2023 (lifePR) – In einer der „neuen musikzeitung“ (nmz) auf Anfrage schriftlich übermittelten Stellungnahme hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich des bisher ungeklärten Steuerstatus von NEUSTART KULTUR-Stipendien (vgl. Pressemitteilung vom 29. August 2023 des Deutschen Musikrates) erklärt: „Die Kriterien, die für die Beurteilung der steuerlichen Behandlung von Bezügen aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften im Rahmen von NEUSTART KULTUR zu Grunde gelegt worden sind, wären auch bei der Prüfung von Bezügen aus anderen Stipendienprogrammen anzuwenden, die im Kontext von NEUSTART KULTUR stehen. Eine Prüfung der Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 11 EStG sollte in jedem betroffenen Fall nach den gleichen Kriterien erfolgen.“ Zudem kündigte das BMF an, „die obersten Finanzbehörden der Länder darum zu bitten, ihrerseits darauf hinzuwirken, dass bei der Prüfung von Bezügen aus anderen Stipendienprogrammen, die im Kontext von NEUSTART KULTUR stehen, dieselben Kriterien zu Grunde zu legen sind, die für die Beurteilung der steuerlichen Behandlung von Bezügen aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften im Rahmen von NEUSTART KULTUR maßgeblich waren. Eine abschließende Entscheidung über alle Stipendienprogramme ist damit nicht verbunden.“
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt es, dass das Bundesministerium der Finanzen mit seiner Einschätzung gegenüber der nmz Klarheit und eine Berufungsgrundlage für die Empfänger:innen aller NEUSTART KULTUR-Stipendien gegenüber den Finanzämtern hergestellt hat. Damit ist nun endlich geregelt, dass für alle NEUSTART KULTUR-Stipendien – nicht nur für die von den Verwertungsgesellschaften ausgegebenen – eine Steuerbefreiung gelten muss: So wird die wirksame Hilfe dieser Stipendien, die in der Corona-Zeit so vielen freischaffenden Kreativen ihre Existenz gesichert haben, nicht rückwirkend geschmälert.“
Der Deutsche Musikrat hatte sich bei Bundesfinanzminister Christian Lindner für die Steuerfreiheit aller NEUSTART KULTUR-Stipendien eingesetzt und, ähnlich wie andere Kulturinstitutionen, mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in der Corona-Zeit Stipendien-Programme in zweistelliger Millionenhöhe umgesetzt.