Generalanwalt beim EuGH ebnet Weg für Online-Glücksspieler. Stellungnahme des Generalanwalts bestätigt Rechtsauffassung

München, 04.09.2025 (lifePR) – Der Generalanwalt sieht das deutsche Online-Casinospielverbot des GlüStV 2012 als rechtmäßig an und ebnet damit den Weg für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen der Online-Glücksspieler.

Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in weiten Teilen Deutschlands (mit Ausnahme von Schleswig-Holstein) ein absolutes Verbot für Online-Casinospiele. Dies hat nach Meinung zahlreicher Oberlandesgerichte zur Folge, dass die einzelnen Glücksspielverträge nichtig sind und der Spieler daher grundsätzlich Verluste vom Online-Casinoanbieter erstattet verlangen kann. Ein Gericht auf Malta hatte aber Zweifel, ob das deutsche Totalverbot nicht gegen europäisches Recht verstößt und legte daher dem EuGH u.a. die Frage vor, ob das deutsche Totalverbot von Online-Casinospielen mit der europäisch geschützten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.

In diesem Verfahren C-440/23 gab jetzt der Generalanwalt seine Stellungnahme ab. Der Generalanwalt hat in der europäischen Justiz eine wichtige Funktion. Er prüft den Sachverhalt rechtlich unabhängig und unparteilich. Seine Rechtsauffassung formuliert er in sog. Schlussanträgen. Auch wenn der EuGH an die Rechtsauffassung und Empfehlung des Generalanwalts nicht gebunden ist, folgt er dieser meist.

In seinen heutigen Schlussanträgen hat der Generalanwalt deutlich gemacht, dass er die in der Vergangenheit geltenden Regelungen des GlüStV2012 nicht als europarechtswidrig einstuft. Wenn der EuGH in seiner Entscheidung dieser Auffassung folgt, wird dadurch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele erheblich erleichtert.

Die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen die Rechtsauffassung der CLLB Rechtsanwälte. Die Möglichkeiten, Verluste aus Online-Casinospielen zurückzuholen, haben sich jetzt deutlich erhöht. Verluste aus der Teilnahme an Online-Glückspiel können grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend vom Zeitpunkt der Klageeinreichung (nach anderer Ansicht drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Illegalität der Online-Glücksspiele) an geltend gemacht werden.

Geschädigte, die noch nicht tätig geworden sind, können sich gerne an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wenden. Die Erstberatung wird in diesen Fällen kostenlos angeboten. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin ist bereits seit mehreren Jahren erfolgreich für Online-Glücksspieler tätig und hat zahlreiche Urteile für ihre Mandanten erstritten.

Wer das Kostenrisiko eines Klageverfahrens nicht selbst tragen will, kann Unterstützung von einem Prozesskostenfinanzierer erhalten. Ein entsprechender Kontakt zu einem unserer Kooperationspartner kann auf Wunsch hergestellt werden.

 

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