München, 11.02.2025 (lifePR) – Das Bezirksgericht Luxemburg hat am 31.01.2025 die Liquidation der Versicherungsgesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. (ehemals Atlanticlux Lebensversicherung S.A.) angeordnet. Bei der FWU Life Insurance Lux S.A. handelt es sich um eine Gesellschaft nach luxemburgischen Recht, die unter dem Namen „Medius“ verschiedene fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen herausgegeben hat.
Zum Hintergrund der Liquidation der FWU Life Insurance Lux S.A.
Im Juli 2024 war bekannt geworden, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die luxemburgische Aufsichtsbehörde gab der FWU Life Insurance Lux S.A daraufhin sechs Monate Zeit, einen Sanierungsplan vorzulegen und fror die Vermögenswerte der Gesellschaft ein. Versicherungsnehmer erhielten seitdem keine Auszahlungen mehr. Den Sanierungsplan lehnte das Commissariat aux Assurances jedoch ab und stellte stattdessen einen Antrag auf Liquidierung. Die Liquidation wurde sodann gerichtlich angeordnet.
Was sollen Versicherungsnehmer jetzt tun?
Laut Aussage des Commissariat aux Assurances müssen Versicherungsnehmer ihre Forderungen gegen die Versicherungsgesellschaft bis zum 31.01.2028 anmelden. Dazu soll jedem Versicherungsnehmer vom Liquidator eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung zugesandt werden. Hier ist dringend anzuraten, die Forderungsanmeldung genauestens zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Müssen Versicherungsnehmer fürchten, ihr Geld ganz oder teilweise nicht zurückzubekommen?
Das luxemburgischen Commissariat aux Assurances teilte am 05.02.2025 mit, dass die Liquidierung der FWU Life Insurance Lux S.A. für die Versicherungsnehmer „keinesfalls den vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse“ bedeutet. In welcher Größenordnung genau Verluste drohen, ist derzeit aber noch nicht im Einzelnen bekannt.
Die deutsche Sicherungseinrichtung für Lebensversicherungen (Protektor Lebensversicherungs-AG) wird Versicherungsnehmer in diesem Fall jedenfalls nicht schützen. Grund dafür ist, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. ihren Sitz nicht in Deutschland, sondern in Luxemburg hat.
Teilweise sehen die Medius Lebens- und Rentenversicherungen auch eine sog. „Kapitalsicherung und Höchststandsicherung“ vor, die – laut Versicherungsbedingungen – „durch eine Garantie einer internationalen Großbank von erstklassiger Bonität unterlegt ist“. Unter Umständen können Versicherten hieraus Ansprüche erwachen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berät und vertritt betroffene Versicherungsnehmer und unterstützt diese bei der fristgerechten Forderungsanmeldung bzw. bei der Überprüfung der Anmeldevordrucke. Bei Versicherungsnehmern, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, versucht die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erreichen.