Freiwillige Rentenversicherung: Selbstständige zahlen mehr als den Mindestbeitrag

Utting, 10.07.2024 (lifePR) – 250.600 Versicherte entrichten freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Wie viele davon Freiberufler oder Selbstständige sind, und ob sie den Mindestbeitrag oder mehr einzahlen, erfasst die Kasse nicht. Doch ist es sinnvoll, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Es kommt immer auf die individuelle Situation an. Freiwillige Beiträge lohnen sich, wenn Sie Rentenlücken schließen und einen bereits erworbenen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten wollen. Dazu müssen Versicherte einige Jahre pflichtversichert gewesen sein. Es kann daher sinnvoll sein, die gesetzliche Altersvorsorge weiterzuführen, wenn Sie sich erst ab 40 oder später selbstständig machen. Eine Beratung im Vorfeld ist sinnvoll, um den individuellen Fall zu besprechen. Welche Regeln im Einzelfall gelten, sollten sich Freiberufler von der gesetzlichen Rentenversicherung erklären lassen.

Der große Vorteil der freiwilligen Versicherung ist ihre Flexibilität. Wieviel sie in die Rentenversicherung einzahlen, können Selbstständige frei wählen: Vom Mindestbeitrag bis zum Höchstbeitrag ist alles möglich. Das individuelle Einkommen spielt dabei keine Rolle. Auch bei der Zahlungsweise sind freiwillig Versicherte flexibel. Beiträge zur Rente können Selbstständige noch bis zum 31. März des Folgejahres bezahlen. Ist das Geld knapp, lässt sich die Versicherung beenden. Eine Grundregel gilt jedoch auch für diese gesetzliche Altersvorsorge: Freelancer müssen regelmäßig einzahlen, um Rentenansprüche zu sichern. Es darf keine Lücke entstehen. Durch freiwillige Einzahlungen können sie ihre spätere Altersrente steigern. Um wieviel, lässt sich mit dem Rechner der Rentenversicherung ermitteln.

Es gibt aber auch Nachteile: Freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse sind im Gegensatz zu Pflichtbeiträgen nicht pfändungssicher. Allein mit freiwilligen Beiträgen erwerben Selbstständige auch keine Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Reha-Leistungen. Versicherungszeiten zählen darüber hinaus nicht für die Grundrente. Freiberufler und selbstständig Tätige, die sich für die gesetzliche Altersvorsorge entscheiden, bekommen eine lebenslange Rente. Einmalauszahlungen sind generell nicht möglich.

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