Frankfurt: Warum der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung unverzichtbar ist

Frankfurt, 09.01.2026 (lifePR) – Ob Altbauwohnung im Nordend, Reihenhaus in Niederrad oder Bürofläche im Europaviertel: Wer in Frankfurt eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten will, braucht einen gültigen Energieausweis. Was viele unterschätzen: Die Pflicht gilt nicht erst bei Vertragsabschluss, sondern bereits bei der ersten Anzeige.

Was der Energieausweis zeigt

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt, wie viel Energie das Haus verbraucht oder theoretisch benötigt, und ordnet es in eine Effizienzklasse von A+ bis H ein. Seit 2009 ist das Dokument bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung Pflicht – geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Schon im Immobilieninserat müssen die Art des Ausweises, der Energiekennwert, die Effizienzklasse und der Hauptenergieträger angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss das vollständige Dokument vorliegen.

„Der Energieausweis ist längst mehr als eine Formalie", sagt Cyran Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. „In einem Markt wie Frankfurt, wo Käufer und Mieter sehr genau vergleichen, entscheidet er oft darüber, ob eine Immobilie überhaupt in die engere Wahl kommt."

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und kostet zwischen 100 und 200 Euro. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes und liegt bei 400 bis 700 Euro.

Die Wahl ist allerdings nicht immer frei. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Einheiten, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen, ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Auch bei Neubauten, nach umfassenden Sanierungen oder bei Leerstand ohne verwertbare Verbrauchsdaten führt kein Weg am Bedarfsausweis vorbei.

Gültigkeit und Erneuerung

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig – allerdings nur, wenn sich der energetische Zustand nicht wesentlich ändert. Eine Erneuerung ist erforderlich bei Einbau einer neuen Heizung, Dämmung der Gebäudehülle, Fenstertausch oder Anbau. Bei Eigentumswohnungen gilt der Ausweis für das gesamte Gebäude und ist Sache der Eigentümergemeinschaft.

Ausnahmen von der Pflicht

Nicht jedes Gebäude benötigt einen Energieausweis. Ausgenommen sind Baudenkmäler, bei denen energetische Maßnahmen das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden, sowie kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Auch Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, und unbeheizte Räume wie Tiefgaragen oder Lagerräume fallen nicht unter die Pflicht.

Wer seine Immobilie selbst nutzt und weder verkaufen noch vermieten will, braucht ebenfalls keinen Ausweis. Langjährige Mieter haben keinen Anspruch auf Einsicht – die Pflicht greift erst bei einem Nutzerwechsel.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bauaufsichtsbehörde kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen. „Gerade in Frankfurt, wo viele Immobilien schnell den Besitzer wechseln, unterschätzen Eigentümer das Risiko", erklärt Cyran Heid. „Ein fehlender Energieausweis signalisiert potenziellen Käufern mangelnde Sorgfalt."

Wird der Bedarfsausweis im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellt – etwa beim individuellen Sanierungsfahrplan – erstattet das BAFA einen Teil der Kosten.

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