Utting, 29.08.2024 (lifePR) – Sobald Sie den Zuschlag von der Verkäuferseite erhalten haben, ist es an der Zeit, das Darlehen zu beantragen. Schließlich ist die schriftliche Finanzierungszusicherung der Bank die Voraussetzung dafür, dass der Kaufvertrag vor Notarin oder Notar besiegelt werden kann.
Der künftige Darlehensgeber wird nun prüfen, ob die von Ihnen auserkorene Immobilie auch tatsächlich im Rahmen Ihres Finanzierungsbudgets liegt. Dazu errechnet er erst einmal die genauen Kosten, die mit dem Kauf der Immobilie verbunden sind. Denn allein mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Hinzu kommen noch:
- Kosten für den Notar: ca. 1,5 Prozent vom Kaufpreis
- Kosten für den Grundbucheintrag: ca. 0,5 Prozent vom Kaufpreis
- Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises)
- Maklerprovision: üblich sind vielerorts 3,57 Prozent vom Kaufpreis für den Käufer (nicht gesetzlich geregelt)
- Kosten für Sanierungen
Damit Sie die Höhe des Betrags für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude realistisch ansetzen können, empfiehlt es sich, nicht nur auf die Schätzung eines Bausachverständigen zu vertrauen. Holen Sie zudem konkrete Kostenvoranschläge von Handwerkern über die anstehenden Arbeiten ein.
Wichtig: Haben Sie vereinbart, dass Inventar mitverkauft wird, muss dies das kreditgebende Geldinstitut wissen. Nicht nur, dass auf separat im Kaufvertrag ausgewiesenes Mobiliar keine Grunderwerbsteuer anfällt, auch auf die Finanzierungskonditionen kann dieser Aspekt Auswirkungen haben.
Haben Sie sich schließlich mit einem Kreditinstitut auf Tilgungsrate, Zinssatz und Zinsbindung fürs Darlehen geeinigt, erhalten Sie die Finanzierungszusage für den Notartermin.
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