Ferienhaus in Frankreich? Dann sollte auch Ihr Testament über die Grenze schauen.

Bremen, 01.10.2026 (lifePR) – Viele Deutsche besitzen heute Vermögen jenseits der Grenze: ein Ferienhaus in der Provence, eine Wohnung an der Côte d’Azur oder einen Alterswohnsitz in Südfrankreich. Im Erbfall ist es von entscheidender Bedeutung, die deutschen und französischen Besonderheiten zu kennen, um die beste Lösung zu finden.

"Viele Mandanten gehen davon aus, dass ein deutsches Testament automatisch auch ihre Immobilie in Frankreich regelt. Tatsächlich müssen Erbrecht und Erbschaftsteuer bei internationalen Nachlässen getrennt betrachtet werden", stellt Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, klar.

Die Europäische Erbrechtsverordnung ist hier klar: Das anzuwendende Erbrecht richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Eine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts ist unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Sie sollte jedoch immer individuell geprüft werden.

Das französische Pflichtteilsrecht, die sogenannte réserve héréditaire, setzt andere Schwerpunkte als das deutsche Recht. Eine Rechtswahl hat keinerlei Auswirkungen auf die erbschaftsteuerlichen Folgen. Erbrecht und Erbschaftsteuer sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Um sie aufeinander abzustimmen, müssen sie unterschiedlichen Regelungssystemen folgen.

Kassuba ist sich sicher: Die größte Herausforderung liegt nicht in einzelnen Paragraphen, sondern in einer frühzeitigen Gesamtplanung.

"Internationale Vermögensnachfolge bedeutet immer, die zivilrechtlichen und steuerlichen Folgen gemeinsam zu betrachten. Wer erst nach dem Erbfall reagiert, hat häufig deutlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten."

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://erbschaftsteuer.hergen-kassuba.de/ferienhaus-in-frankreich-dann-sollte-auch-ihr-testament-ueber-die-grenze-schauen/

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