Erbschaftsteuer bei Immobilien

Utting, 07.11.2024 (lifePR) – Erben müssen dann Erbschaftsteuer bezahlen, wenn der Nachlasswert bestimmte Freibeträge überschreitet. Im Erbfall kommt es also auf den gesamten Nachlasswert an, nicht allein auf den Wert der Immobilie, die Sie vererben. Die Freibeträge sind bei nahen Verwandten relativ hoch angesetzt, so dass diese möglicherweise gar keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen. Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto geringer sind die Freibeträge. Wenn Personen zu Erben werden, die gar nicht mit Ihnen verwandt sind – etwa ein nicht verheirateter Lebenspartner – fällt fast immer Erbschaftsteuer an.

Sonderfall: Selbstbewohnte Immobilie erben Einen Sonderfall gibt es beim Erben von Immobilien. Wenn Sie als Erblasser bis zu Ihrem Tod selbst in Ihrem Haus leben und nach Ihrem Tod Ihre Erben innerhalb von sechs Monaten in das Haus einziehen, und dort mindestens zehn Jahre lang wohnen, können diese es steuerfrei erben. Eine Einschränkung gibt es noch: Die Steuerfreiheit ist auf eine Fläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden.

Tipp: Lesen Sie mehr zum Thema „Haus oder Wohnung geerbt: Erbschaftssteuer bei Immobilien“ in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.

Erbschaftsteuer: So hoch sind die Freibeträge

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist für alle Vermögenswerte gleich und richtet sich nach der Steuerklasse und den damit verbundenen Steuersätzen der Erben. Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad in drei Steuerklassen eingeordnet, für die jeweils unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze gelten. Entnehmen Sie die Steuerklassen und die jeweiligen Freibeträge den folgenden Tabellen. Bei Schenkungen gelten dieselben Regelungen.

So lesen Sie die Tabelle: Der Steuersatz für Personen der Steuerklasse I liegt beispielsweise bei einem steuerpflichtigen Erwerb von bis zu 75.000 Euro bei sieben Prozent.

Beispielrechnung: Ein Kind erbt eine Wohnung der verstorbenen Eltern, der Wert liegt bei 550.000 Euro. Der Freibetrag beträgt 400.000 Euro, es müssen also 150.000 Euro versteuert werden. Da das Kind zu Steuerklasse I zählt, fallen bei dem zu versteuernden Betrag elf Prozent Steuern an, also 16.500 Euro.

Tipp: Wie viel Erbschaftsteuer für Sie anfällt, können Sie mit dem Erbschaftsteuerrechner von biallo.de ausrechnen.

Wie lässt sich Erbschaftsteuer sparen?

Die Erbschaftsteuer kann gerade bei hohen Immobilienwerten dazu führen, dass eine Immobilie verkauft werden muss, zum Beispiel weil Pflichtteile auszuzahlen sind. Das können Sie umgehen, wenn Sie die Immobilie etappenweise schon zu Lebzeiten Ihren Nachkommen überschreiben. Wie das funktioniert, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Tipp: Sie haben ein Haus geerbt und wollen wissen, wie es weiter geht? Dann lesen Sie im Ratgeber „Haus geerbt – was nun?“ von biallo.de.

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/3jsargfa/

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