Utting, 10.12.2024 (lifePR) – Beim „Aktienverrechnungstopf“ können Sie Gewinne, die Sie mit Aktien erzielt haben, nur mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Entsteht zum Jahresende ein Verlust, wird dieser von der Bank auf das nächste Jahr übertragen und mit künftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet.
Beim „allgemeinen Verrechnungstopf“ werden Verluste und Gewinne zusammengeführt, die Sie in allen anderen Anlageklassen wie Fonds, ETFs, Derivaten (Zertifikate und Hebelprodukte) sowie Anleihen, Zinsen und Dividenden erwirtschaftet haben. Die Verrechnung erfolgt mit allen positiven Kapitalerträgen, inklusive Gewinne aus Aktiengeschäften, wenn keine Verrechnung mit Aktienverlusten möglich ist. Ergibt sich zum Jahresende ein Verlust, überträgt die Bank diesen auf das nächste Jahr und verrechnet ihn mit künftig positiven Einkünften.
Ein Rechenbeispiel
Die Sparkasse erläutert das Prinzip bei Aktiengeschäften mit einem Rechenbeispiel:
Sie haben 1.000 Aktien von Unternehmen A zu zehn Euro je Aktie gekauft. Kaufwert: 10.000 Euro Einige Monate später ist die Aktie nur noch sieben Euro wert. Sie verkaufen Ihr Investment für 7.000 Euro. Ihr Verlust liegt dann bei 3.000 Euro. Die Steuerpflicht für die Veräußerung von Aktie A beträgt null Euro.
Mehr Glück haben Sie mit Unternehmen B. Kaufpreis je Aktie zehn Euro, Anzahl 1.000. Kaufwert: 10.000 Euro. Sie verkaufen etwas später alle Aktien zu 15 Euro. Verkaufserlös: 15.000 Euro. Gewinn: 5.000 Euro.
Daraus ergibt sich – ohne Verrechnung der Verluste aus anderen Aktienverkäufen – eine Steuerpflicht für die Veräußerung von Aktie B von 1.000 Euro. Die Rechnung: (5.000 Euro – 1.000 Euro) x 25/100 = 1.000 Euro (= 5.000 Euro Gewinn minus 1.000 Euro Freibetrag, multipliziert mit 25 Prozent).
Durch das Verrechnen der Aktienverkäufe, reduziert sich die zu zahlende Steuer: Verlust von A + Gewinn von B = -3.000 Euro + 5.000 Euro = 2.000 Euro. Abzüglich des Freibetrags bleiben 1.000 Euro zu versteuernder Aktiengewinn: 2.000 Euro – 1.000 Euro = 1.000 Euro. Ihre letztlich zu zahlende Abgeltungsteuer beträgt demnach nur 250 Euro (1.000 Euro x 25/100 = 250 Euro).
Sollten Sie mit Aktie A Verluste realisiert haben, aber nur mit dem Verkauf von Anleihen Gewinne, können Sie diese nicht miteinander verrechnen, da beide Anlageklassen einem unterschiedlichen Verlusttopf angehören. Einbußen aus Anleihegeschäften können hingegen mit positiven Kapitalerträgen aus ETFs oder Fonds verrechnet werden, weil alles zum gleichen Verlusttopf gehört.
Fazit: Der regelmäßige Depotcheck kann dazu beitragen, Ihre Kapitalanlage auf Dauer erfolgreich zu gestalten. Gehen Sie Schritt für Schritt vor und überlegen, wie Sie Ihr Portfolio und am Ende Ihre Erträge über Jahre hinweg optimieren können. Wichtig: Welche Anlageziele verfolgen Sie? Haben Sie Ihre Ziele mit Ihren Positionen in den vergangenen zwölf Monaten erreicht? Wenn ja, können Sie überlegen, Gewinne zu realisieren und die entsprechenden Positionen zu verkaufen. Oder glauben Sie, dass die gut gelaufenen Assets auch im kommenden Jahr gut abschneiden werden? Dann liegt es nahe, weiterhin investiert zu bleiben. Sollten hingegen bestimmte Investments höhere Verluste gebracht haben, beispielsweise 20 Prozent oder mehr, verkaufen Sie vielleicht besser die Assets, um nicht noch höhere Verluste zu erleiden. Am Ende hängt die Bestückung Ihres Gesamtportfolios auch mit Ihrer Rendite-Risiko-Ausrichtung ab. Je mehr schwankungsintensivere Werte Sie im Depot haben – dazu gehören einzelne Aktien und Rohstoffe -, desto renditeträchtiger und eben auch risikoreicher ist Ihre Anlagestrategie.
Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/h7yvqfch/