Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation): Erste Ausschüttung an Anleger und FAQ des Liquidators

Brechen, 22.01.2024 (PresseBox) – Erstmals seit Beginn der beschlossenen Liquidation haben die Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds (in Liquidation) (WKN A1W5T2) eine Ausschüttung bzw. Abschlagszahlung im Gesamtvolumen von 40 Mio. Euro erhalten. Die Ausschüttung stammt aus den verfügbaren Barmitteln des Fonds zu Anfang Dezember 2023 und wurde vom bestellten Fonds-Liquidator Martin Flaunet (Deloitte Tax & Consulting) am 18.12.2023 angewiesen. Der Abschlag für Anleger der größten Anteilsklasse M beläuft sich auf rd. 11,10 Euro pro Fondsanteil. Laut Liquidator sei dies eine erste Abschlagszahlung auf die Liquidationsprämie, welche ohne Stornierung von Anteilen erfolgt sei.

Zudem wurde vom Liquidator erstmals ein FAQ zur aktuellen Situation und Vorgehensweise beim Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation), adressiert an die Anleger, veröffentlicht.

FAQ des Liquidators

Was sind die genauen Hintergründe der Liquidation?

Die IPConcept (Luxemburg) S.A. hat in Wahrnehmung der ihr übertragenen Verantwortung per 14. Juni 2023 beschlossen, den seit dem 1. Januar 2022 von ihr verwalteten Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS mit dem Ziel der zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgenden Auflösung in Liquidation zu setzen. Die geplante Auflösung des seit dem Jahr 2013 bestehenden Fonds erfolgt vor dem Hintergrund der Wahrung von Anlegerinteressen.

Der externe Liquidator, der bestellt und aufsichtsrechtlich genehmigt wurde, ist Deloitte Tax & Consulting, Société à responsabilité limitée, handelnd durch Herrn Martin Flaunet.

Wie ist der Ablauf der Liquidation?

Die Liquidation wird nach einem strukturierten Verfahren durchgeführt:
– Planung und Vorbereitung
– Veräußerung der Vermögenswerte
– Identifizierung und Verbuchung der Verbindlichkeiten
– Ggf. Teilauskehr des Liquidationserlöses
– Aufsichtsrechtlich erforderliche Zwischenabschlüsse der Liquidation
– Erstellung des Liquidationsberichts & Zahlung des Liquidationserlöses an die Anteilsinhaber
– Kommunikationen und Hinterlegungen (CSSF, Registre de Commerce et des Sociétés, Caisse de Consignation)

Welche Aufgaben übernimmt der Liquidator?

Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds hat die Liquidation des Fonds an Deloitte Tax & Consulting Sàrl., handelnd durch Herrn Martin Flaunet, delegiert. Der Liquidator ist von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde genehmigt und trifft seine Entscheidungen unabhängig.

Ab seiner Bestellung wird der Liquidator im besten Interesse der Anteilseigner handeln, bis die Liquidation abgeschlossen ist und der Liquidationserlös ausgezahlt wurde.

Wie erfolgt die Auszahlung an die Anleger?

Im Rahmen des Veräußerungsprozesses wird fortlaufend geprüft, ob Teilauskehrungen als Vorauszahlungen auf den Liquidationserlös möglich sind. Insofern diese stattfinden, werden Anleger unverzüglich über die gemäß Verkaufsprospekt bekannten Publikationsmedien informiert und die FAQ entsprechend aktualisiert.

Eine erste Teilauszahlung auf den Liquidationserlös erfolgte mit Ex-Tag 20. Dezember 2023 und Valuta-Tag 22. Dezember 2023. Die entsprechende Publikation zu dieser Teilauszahlung ist auf der Homepage www.ipconcept.com kostenlos abrufbar.

Bei Abschluss der Liquidation wird den Anlegern der verbleibende Liquidationserlös gegen Rücknahme der Anteile ausgezahlt. Die Anleger müssen bis zu diesem Stadium keine Maßnahmen ergreifen, um den Liquidationserlös zu erhalten. Auch über den Abschluss der Liquidation werden die Anleger über die gemäß Verkaufsprospekt bekannten Publikationsmedien informiert.

Müssen Anleger ihre Ansprüche geltend machen?

Die Rolle des Liquidators besteht darin, im besten Interesse der Anteilseigner zu handeln. Um die Gleichbehandlung aller Anleger zu gewährleisten, wurde mit Eröffnung des Liquidationsverfahrens das Anteilscheingeschäft für den Fonds beendet.

Die Anleger müssen keine Maßnahmen ergreifen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wie lange wirkt die gesetzliche Frist nach Abschluss des Liquidationsverfahrens, binnen der die Netto-Liquidationserlöse hinterlegt werden?

Die Netto-Liquidationserlöse werden für den Fall, dass Anleger nicht erreicht werden, von der Verwahrstelle nach Abschluss des Liquidationsverfahrens für Rechnung der Anleger bei der amtlichen Hinterlegungsstelle in Luxemburg (Caisse de Consignation) hinterlegt. Die dort hinterlegten Beträge verfallen nur dann, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angefordert werden. Diese Frist beträgt derzeit 30 Jahre.

Welcher Zeitraum für die Liquidation ist realistisch und wird auch in Betracht gezogen, einzelne Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten?

Der Liquidator übernimmt zum Zeitpunkt der Eröffnung der Liquidation die Kontrolle über den Fonds. Er ist verantwortlich für die Analyse des Anlageportfolios und der Festlegung einer Veräußerungsstrategie.
Gemäß der im Verkaufsprospekt festgelegten Anlagepolitik standen bei der Auswahl der Anlagewerte Schuldverschreibungen deutscher mittelständischer Unternehmen im Vordergrund. In diesem Marktsegment und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten (insbesondere Inflation, Zinsentwicklung) wird der Verkaufsprozess voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Anleihen können während des Liquidationsprozesses fällig werden oder Gegenstand von Kapitalmaßnahmen sein. Diese Situationen werden in der Veräußerungsstrategie berücksichtigt.

Wo ist der Prüfbericht zum Stichtag 14. Juni 2023 erhältlich?

Der Prüfbericht des Fonds ist auf der Homepage www.ipconcept.com kostenlos abrufbar.

Was sind die Gründe für die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils seitens des Wirtschaftsprüfers?

Die Erläuterungen für die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils können dem Prüfbericht zum Stichtag 14. Juni 2023 entnommen werden, welcher auf der Homepage www.ipconcept.com kostenlos abrufbar ist.

An wen können sich Anleger bei Fragen wenden?

Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese gerne über die E-Mail-Adresse ludeutscherfund@deloitte.lu mitteilen.

Aus gegebenem Anlass wird aus der Perspektive des Liquidators Anlegern und sonstigen Beteiligten empfohlen, jegliche Äußerungen Dritter, so insbesondere die seit In-Liquidation-Setzung des Fonds erfolgten Pressemitteilungen/- berichterstattungen, einem Faktencheck zu unterziehen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die aus dem Verkaufsprospekt hervorgehenden Informationsquellen als hierzu autorisierte Informationsquelle maßgeblich zu beachten sind. Sämtliche anlegerbezogene Veröffentlichungen werden auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com veröffentlicht und sind dort bis auf weiteres abrufbar.

Werden etwa in Pressemitteilungen Aussagen getätigt, dass die seit dem letzten Jahr in Funktion befindliche
Verwaltungsgesellschaft in vorherigen Zeiträumen gesetzliche Berichtspflichten verletzt habe und dabei zugleich behauptete Verstoßzeiträume erkennbar vor diesem Zeitraum liegen, wird eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Berichterstattung empfohlen. Prüfberichte, die vor dem 1. Januar 2022 liegende Zeiträume betreffen, obliegen maßgeblich der Verantwortung vorheriger Dienstleister des Fonds.

Gleiches gilt für Berichterstattung zu angeblichen Aussagen und Informationen des Liquidators. Sämtliche für den Verlauf der Liquidation relevante Aussagen und Informationen des Liquidators werden aus Gründen des Anlegerschutzes und der Anlegergleichbehandlung ausschließlich über den oben genannten Kommunikationsweg veröffentlicht. Anleger und sonstige Beteiligte werden um Berücksichtigung gebeten.

Dieses FAQ entspricht dem Stand: 19. Dezember 2023 und wird bei Bedarf aktualisiert.

Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation)
4, Rue Thomas Edison
L-1445 Strassen
Großherzogtum Luxemburg

Vertreten durch:
Deloitte Tax & Consulting Sàrl
Liquidator, handelnd durch Herrn Martin Flaunet
20, Boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
ludeutscherfund@deloitte.lu

Quelle: Aktuelles und Termine | IPConcept

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