Utting, 11.11.2024 (lifePR) – Anders als bei den meisten Versicherungen gelten in der Kfz-Versicherung nur Jahresverträge und diese laufen meist zum Ende des Jahres aus. Aufgrund der Kündigungsfrist von einem Monat ist der 30. November für die meisten Fahrzeughalter zum Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel geworden. Allerdings mag es auch Verträge geben, die während des Jahres enden – schauen Sie am besten in Ihrem Versicherungsvertrag nach, welche Frist für Sie gilt. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?
In Ausnahmefällen gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können Ihre Police im Laufe des Jahres kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Auch nach einem Versicherungsfall dürfen Sie kündigen oder wenn Sie Ihr Auto verkaufen.
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