Die beiden Verrechnungstöpfe
Utting, 10.12.2024 (lifePR) – Beim „Aktienverrechnungstopf“ können Sie Gewinne, die Sie mit Aktien erzielt haben, nur mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Entsteht zum Jahresende ein Verlust, wird dieser von der Bank auf das nächste Jahr übertragen und mit künftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet. Beim „allgemeinen Verrechnungstopf“ werden Verluste und Gewinne zusammengeführt, die Sie in allen […]