Das Finanzamt nicht vergessen
Utting, 24.01.2025 (lifePR) – Wer seine Zinsanlagen optimieren will, sollte auch ans Finanzamt denken. Grundsätzlich sind Kapitalerträge steuerpflichtig. Wer den Sparerpauschbetrag nutzt und einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreicht, kann Kapitaleinkünfte in Höhe von jährlich 1.000 Euro (Verheiratete: 2.000 Euro) von der Steuer befreien lassen. Tipp: Prüfen Sie immer mal wieder, ob Ihr Freistellungsauftrag noch […]