Kfz-Schutzbrief: Urlaubshelfer in der Not
Nürnberg, 21.10.2024 (lifePR) – Der Kfz-Schaden am eigenen Fahrzeug wird von der Kaskoversicherung abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts übernommen. Im Urlaub kommt ein weiteres Problem hinzu, wenn man gerne mobil sein möchte. „Denn die Kosten für einen Leihwagen werden von der Kaskoversicherung nicht ersetzt“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Abhilfe bietet hier ein Kfz-Schutzbrief. […]