Corona-Wirtschaftshilfen: Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis 30. September 2024 verlängert
Saarbrücken, 20.03.2024 (PresseBox) – Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) geeinigt. Die Fristverlängerung bis 30. September 2024 gilt dann, wenn prüfende Dritte (also z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) bereits Fristverlängerung im digitalen Antragssystem beantragt haben. […]