Corona-Schlussabrechnungen: Erneute Fristverlängerung bis zum 30. September 2024
Berlin, 02.05.2024 (PresseBox) – Empfänger von Überbrückungshilfen können ihre Schlussabrechnungen noch bis zum 30. September 2024 über ihren steuerlichen Berater einreichen. Das gilt jedoch nur, wenn bereits Fristverlängerungen – aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten – im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Auf diese Fristverlängerung haben sich Bund und Länder geeinigt. Für beantragte Fristverlängerungen von […]
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