Welche Rechtsformen erfordern erhöhte Geldwäsche-Sorgfalt? Die sektorspezifische Risikoanalyse nach § 15 GwG
Unterföhring bei München, 04.09.2026 (PresseBox) – I. Management Summary 1.) Gezielter Fokus auf Hochrisiko-Strukturen: Die behördliche Risikoanalyse stuft insbesondere die Rechtsformen GmbH und UG sowie grenzüberschreitende Gesellschaftskonstrukte als "erheblich" anfällig für Geldwäsche ein. Compliance-Abteilungen sollten prüfen und nachvollziehbar dokumentieren, inwieweit diese Erkenntnisse Anpassungen des unternehmenseigenen Risikomanagements erfordern. Komplexe Beteiligungsketten, informelle Strohmann-Verhältnisse (Nominee Arrangements) sowie […]