Frist für Corona-Schlussabrechnungen endet
Bonn, 06.08.2024 (PresseBox) – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist darauf hin, dass Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben, spätestens bis zum 30. September 2024 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Übermitteln Unternehmen die Schlussabrechnung nicht rechtzeitig, wird das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die gewährte Corona-Wirtschaftshilfe gemäß den Förderbedingungen vollständig zurückfordern Derzeit sind laut BMWK noch rund 300.000 Schlussabrechnungen […]