Gebührenordnung für Ärzte: MVZ-GmbH muss sich nicht daran halten
Berlin, 15.02.2024 (PresseBox) – Die Gebührenordnung für Ärzte ist für Ärzte ein „zwingendes Preisrecht“. Andere Preise als dort vorgesehen darf kein Arzt vereinbaren. Für juristische Personen gilt das nicht. Eine MVZ-GmbH als Kapitalgesellschaft darf daher ihre Preise frei vereinbaren. In Paragraph 1 Absatz 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist es klar geregelt: Ärzte dürfen […]
Gebührenordnung für Ärzte: MVZ-GmbH muss sich nicht daran halten Read More »