Rückvergütungen für Orders seit 1. Juli 2026 auch in Deutschland untersagt: Was Artikel 39a MiFIR für Neobroker und 37,2 Millionen Depots heißt
Bietigheim-Bissingen, 15.10.2026 (PresseBox) – Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Verbot von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen auch für Kunden in Deutschland. Artikel 39a der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR), eingefügt durch die Verordnung (EU) 2024/791 vom 28. Februar 2024, untersagt Wertpapierfirmen die Annahme von Vorteilen Dritter für die Weiterleitung von Kundenaufträgen. Die […]