MiCAR-Übergangszeit beendet: Kryptowerte-Dienstleistungen setzen in der EU spätestens seit dem 1. Juli 2026 eine Zulassung oder eine Anzeige voraus
Bietigheim-Bissingen, 14.09.2026 (PresseBox) – Die Übergangsregelung für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ist spätestens am 1. Juli 2026 ausgelaufen. Grundlage ist Artikel 143 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat dazu am 23. Juni 2026 eine öffentliche Erklärung veröffentlicht. Die nationale Aufsichtspraxis unterscheidet sich weiterhin; ein […]