Zulassungsvorbehalt für Kryptowerte-Dienstleistungen gilt EU-weit seit Ende 2024 — Übergangsfrist endete in Deutschland Ende 2025
Bietigheim-Bissingen, 20.08.2026 (PresseBox) – Für den Handel mit Kryptowerten in der Europäischen Union ist eine Übergangszeit abgelaufen. Die Verordnung (EU) 2023/1114 gilt nach ihrem Artikel 149 Absatz 2 seit dem 30. Dezember 2024; laut Artikel 143 Absatz 3 durften Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ihre vor diesem Tag rechtmäßig erbrachten Dienste zunächst fortführen. Diese Fortführung endete am […]